Parken am Karlsfelder See

Zum 1. Juli 2026 erfolgt die Erhebung der Parkgebühren am Karlsfelder See vollständig automatisiert. Die Parkplätze werden durch eine kamerabasierte Kennzeichenerfassung datenschutzkonform überwacht. Ein Ticket muss nicht gezogen werden. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.

Parkgebühren

  • Sommersaison (01.05.-30.09): 4,00 Euro pro Parkvorgang
  • Nebensaison (01.10.-30.04.): 2,00 Euro pro Parkvorgang

Gebührenfrei parken

  • Motorräder und andere Zweiräder: Parken nur auf den ausgewiesenen und gekennzeichneten Parkplätzen.
  • Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen für den gesetzlich gebührenbefreiten Zeitraum (aktuell 3 Stunden). Längere Nutzungen gelten automatisch als gebührenpflichtiger Parkvorgang.
  • Kurzparken bis 15 Minuten (zum Bringen und Abholen).
  • Angemeldete Fahrzeuge von schwerbehinderten Menschen mit EU-Parkausweis für Behinderte (blauer Parkausweis)

Alle drei Parkplätze rund um den Karlsfelder See sind von 8:30 bis 20:00 Uhr kostenpflichtig. 

So funktioniert das Parken

Beim Einfahren wird das Kennzeichen automatisch erfasst. Nach dem Bezahlen oder bei einer kostenfreien Nutzung (bis 15 Minuten, E-Kennzeichen bis 3 Stunden, usw.) wird der Parkvorgang abgeschlossen. Das Kennzeichen wird entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht.

Ein Parkvorgang umfasst immer die Einfahrt bis zur Ausfahrt.
Verlassen Sie den Parkplatz nach mehr als 15 Minuten und fahren später erneut ein, beginnt ein neuer Parkvorgang. Für jede Ein- und Ausfahrt fällt daher eine neue Parkgebühr an.

Bei der Ausfahrt wird der Abschluss des Parkvorgangs nochmal bestätigt bzw. auf die noch ausstehenden Parkgebühren hingewiesen.

Zahlungsmöglichkeiten

Zahlung am Parkautomaten mit Debit-, Giro- und Kreditkarte

Bezahlen Sie Ihre Parkgebühr direkt am Parkautomaten.

  1. Kennzeichen eingeben.
  2. Zahlungsart auswählen.
  3. Zahlung abschließen.
  4. Bei Bedarf können Sie eine Quittung abrufen.

Der Parkvorgang ist damit beendet.


Online Bezahlen per QR-Code über PayPal

An jedem Parkautomat sowie Parkplatz befinden sich QR-Codes, über die Sie direkt zur Bezahlplattform gelangen.

Die Online-Zahlung erfolgt über PayPal. 

Direktlinks

Kurzparken bis 15 Minuten

Für das Bringen oder Abholen von Personen sowie bei einer Ein- und Ausfahrt innerhalb von 15 Minuten müssen Sie nichts unternehmen. Das System erfasst die Ein- und Ausfahrzeit automatisch.
Eine Zahlung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Kennzeichen wird automatisch gelöscht.

Zahlung vergessen?

Sie können Ihre Parkgebühr innerhalb von 48 Stunden nach dem Parkvorgang bezahlen:

  • am Parkautomaten oder
  • online über die Bezahlplattform

Über die Eingabe Ihres Kennzeichens werden alle offenen Parkvorgänge, der letzten 48 Stunden angezeigt.

Nach Ablauf von 48 Stunden

Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 48 Stunden, wird ein Zahlungsverfahren eingeleitet.

  • Im Falle einer Nichtentrichtung der Parkgebühr nach § 8 Abs. 2 der Benutzungssatzung wird die Parkgebühr inkl. der Verwaltungskosten i. H. v.  46 € pro Vorgang beim Gebührenschuldner nachgefordert.
  • Der Bescheid wird an den Fahrzeughalter versandt. Gebührenschuldner ist der Fahrzeughalter.

Ausnahme: Zahlung per Überweisung

Wenn keine der angebotenen digitalen Zahlungsmöglichkeiten genutzt werden kann, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit der Überweisung.

Vorgehensweise

Überweisen Sie den fälligen Betrag bitte spätestens 48 Stunden nach dem Parkvorgang an:

Empfänger: Landkreis Dachau
IBAN: DE49 7001 0080 0010 1488 08
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: Karlsfelder See (KFS) Parkplatz Nummer+ Kennzeichen + Datum des Parkvorgangs (Beispiel KFS P1 + DAH-AB123 + 21.05.2026)


Befreiung der Parkgebühr für schwerbehinderte Menschen

Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen EU-Parkausweises für Behinderte (blauer Parkausweis) können ihr Kennzeichen registrieren lassen und anschließend kostenfrei parken. Es kann nur ein Kennzeichen pro Parkausweis registriert werden. Die Registrierung gilt jeweils für ein Kalenderjahr.


Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Viele Fragen haben wir bereits auf unserer FAQ-Seite für Sie zusammengestellt.


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Landratsamt Dachau, Naherholungsgebiete

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