Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie die Person des rechtlichen Betreuers vorschlagen und Wünsche äußern, die der mögliche spätere Betreuer dann zu beachten hat.

Ihr gewünschter Betreuer muss jedoch vom Betreuungsgericht noch bestellt werden, er kann mit der Verfügung alleine nicht handeln. Mit einer Betreuungsverfügung vermeiden Sie kein Betreuungsverfahren über das Amtsgericht, das geht nur mit einer Vorsorgevollmacht.

Informationen hierzu und ein Formular einer Betreuungsverfügung finden Sie in nachfolgender Broschüre:

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Sophie Bieringer
(08131) 74-1882 128
Hiltrud Linnenbach
(08131) 74-1788 113
Alexandra Satzger
(08131) 74-1877 114
Anastasia Wolgast
(08131) 74-1826 128

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Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr