Änderung und Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes im Hebertshauser Moos und Krenmoos in Dachau und Karlsfeld tritt in Kraft

02. Oktober 2018: Das Landratsamt Dachau teilt mit, dass nach Durchführung des Anhörungs-verfahrens sowie umfänglichen und auch kontroversen Beratungen in Umwelt- und Kreisausschuss, Kreistag und Naturschutzbeirat die Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“ nunmehr mit deren Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt des Landkreises in Kraft getreten ist.

Die Änderung des LSG besteht in der Gemeinde Karlsfeld in der Einbeziehung des dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl vorgelagerten Krenmooses mit einer Fläche von rd. 114 ha sowie in der Stadt Dachau in der Einbeziehung zweier Teilbereiche des Hebertshauser Mooses mit rd. 32 ha und der Herausnahme einer Teilfläche im Hebertshauser Moos mit rd. 18 ha aus dem LSG. Die räumlichen Änderungen sind aus der beiliegende Übersichtskarte ersichtlich.

Die neu einbezogenen Flächen im Moos unterliegen künftig einem besonderen Schutz, d.h. es wird dort insbesondere verboten sein, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Insbesondere die Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher Anlagen aller Art bedarf dort künftig einer Prüfung der Verträglichkeit durch die Untere Naturschutzbehörde mit den Zielen des Schutzgebietes. Diese sind insbesondere, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes samt hohen Grundwasserstand und Sicherung einer standortgerechten Landwirtschaft mit Erhalt des Grünlandanteils zu gewährleisten, das charakteristische Landschaftsbild mit u.a. Hecken und bachbegleitenden Grünstrukturen zu bewahren und den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten. Eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung wird entgegen der Sorge einzelner Landwirte auch weiterhin zulässig bleiben, damit entbehren auch Befürchtungen über eine Wertminderung von in das Schutzgebiet einbezogenen Flächen jeglicher Grundlage.

Eine ganz wesentliche Neuerung ist die mit dem Schutzgebiet verbundene Ausweisung zweier besonderer Kernzonen im Krenmoos, welche insbesondere den Schutz bodenbrütender Vogelarten bezwecken. Dort wird es in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli jeden Jahres verboten sein, Hunde frei laufen zu lassen. Zwar gab es Appelle zur entsprechenden Rücksichtnahme von Seiten des Naturschutzes auch schon in der Vergangenheit, nun ist dieses Verbot aber explizit in der Verordnung festgeschrieben und kann dadurch leichter umgesetzt werden. Des Weiteren ist es künftig im gesamten Krenmoos verboten, Drohnen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen.

Das LSG hat nunmehr die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos“. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt durch die Erweiterungen nunmehr rd. 1968 ha.