Bayrische Testverordnung – wer hat wo Anspruch auf einen kostenfreien Corona Schnell- oder PCR-Test?

18. Oktober 2021: Mit der neuen Bayrischen Testverordnung hat sich Vieles verändert. Für die meisten Personen sind Coronatests nun kostenpflichtig geworden. Einige Personengruppen haben aber nach wie vor Anspruch auf einen kostenfreien Test. Hier wird aber nochmal zwischen kostenfreiem PCR- und kostenfreiem Schnelltest unterschieden.

Kostenfreie PCR-Tests werden im Landkreis Dachau nur im lokalen Testzentrum in Markt Indersdorf oder beim Hausarzt durchgeführt. PoC-Schnelltests können auch bei verschiedenen Leistungserbringern wie etwa Apotheken oder privaten Teststellen durchgeführt werden. Es gibt aber auch Personengruppen, welche nur im Testzentrum in Markt Indersdorf Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest haben.

Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test oder einen Schnelltest, im Testzentrum haben jederzeit folgende Personengruppen:

  • Personen mit einem positiven Schnelltest (Nachweis: Bescheinigung der Teststelle)
  • Personen mit positivem Selbsttest (Nachweis: positive Test-Kassette, welche vor Ort im Testzentrum fachgerecht entsorgt wird). Bei fehlenden Nachweis erhalten diese im Testzentrum zunächst einen Schnelltest, wenn dieser – nach 15-20 Minuten - positiv ist, folgt der PCR-Test zur finalen Bestätigung
  • Enge Kontaktpersonen (KP1) von COVID-19 infizierten Personen, egal ob geimpft oder ungeimpft (Nachweis: Schreiben/Nachricht des Gesundheitsamts).
  • Personen, die von der Corona-Warn-App als mögliche Kontaktperson identifiziert und mit hohem Risiko eingestuft wurden (Nachweis: Corona-Warn-App)
  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Nachweis: Arbeitgeberbescheinigung)
  • Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Nachweis: Arbeitgeberbescheinigung)
  • Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen (Nachweis: Schreiben/Nachricht des Gesundheitsamts)
  • Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen bei (Wieder) Aufnahme (Nachweis: Bestätigung der Einrichtung)
  • Werdenden Väter für die Entbindung (Nachweis: Bescheinigung der Klinik)

Symptomatische Personen machen den PCR-Test im Rahmen ihrer Behandlung bei ihrem Hausarzt oder werden vom Hausarzt per Überweisung an das Testzentrum nach Markt Indersdorf zur Testabnahme überwiesen (Nachweis: ärztliche Überweisung). Hinweis: Im Testzentrum in Markt Indersdorf erfolgt nur der Test; symptomatische Personen werden nicht ärztlich behandelt oder versorgt werden!

Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest - sowohl im Testzentrum, als auch bei den anderen Teststellen - haben jederzeit folgende Personengruppen:

  • Beschäftigte von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe
  • Beschäftigte von sonstigen Einrichtungen
  • Studierende mit Schutzimpfung mit einem anderen als vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassenen Impfstoff
  • Personen, die eine nachgewiesenen Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion haben und in Quarantäne sind bzw. wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist. (Nachweis: Bescheinigung des Gesundheitsamtes)
  • Kinder unter 12 Jahre (aktuell auch noch drei 3 Monaten nach dem 12. Geburtstag)
  • Jugendliche unter 18 (bis 31.12.2021)
  • Personen mit medizinischer Kontraindikation (aktuell darf das Attest nicht älter als 3 Monate sein; z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, psychisch Erkrankte
  • Schwangere ab dem 4. Monat (bis 31.12.2021)
  • Teilnehmer klinischer Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen
  • Personen in Absonderung nach Infektion

Alle Testberechtigungen sind in geeigneter Form individuell (Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis, Mutterpass, ärztliches Attest, usw.) nachzuweisen.

Außerdem gibt es Personengruppen, die nur im Testzentrum einen Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest haben:

  • Besucher sowie Patienten, Bewohner und Betreute von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Nachweis: Bestätigung der Einrichtung) – Test ist aber grundsätzlich auch als Selbsttest in der Einrichtung möglich.
  • Besucher sowie Bewohner von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Nachweis: Bestätigung der Einrichtung) – Test ist aber grundsätzlich auch als Selbsttest in der Einrichtung möglich.
  • Schnupfenkinder

Studierende haben bis Ende November Anspruch auf kostenlose Tests. Die Hochschulen bieten die Tests vor Ort oder in Zusammenarbeit mit bestimmten Testzentren.

Eine Übersicht über die Teststellen im Landkreis Dachau ist auf www.landratsamt-dachau.de/coronatest zu finden. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Dachau auch nochmals darauf hin, dass es im Landkreis derzeit keine Möglichkeit gibt, einen kostenpflichtigen PCR-Test zu bekommen. Sowohl in der Landeshauptstadt München wie auch am Flughafen München gibt es jedoch diverse private Anbieter (Preis pro PCR-Test aktuell ab ca. 65€). Im Testzentrum in Markt Indersdorf werden nur kostenlose Tests für die berechtigten Personengruppen durchgeführt; andere Testungen sind – auch gegen Bezahlung – dort nicht möglich.