Belehrungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Gesundheitsamt Dachau in mehreren Sprachen

21. April 2017: Um die örtlichen Arbeitgeber sowie die Integration von Zugewanderten bei der Arbeitssuche zu unterstützen, bietet das Gesundheitsamt ab dem 15.05.2017 gesundheitliche Belehrungen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln (§ 42 IfSG) in englischer, französischer und arabischer Sprache an und passt sie auf die speziellen Bedürfnisse dieser Zielgruppen an.

Um diese Möglichkeit flexibel anbieten zu können, werden statt der bisherigen festen Belehrungstermine individuelle Sammeltermine in den drei genannten Sprachen nach Absprache angeboten. Terminvereinbarungen sind unter 08131/74-1413 und per Mail: Gesundheitsamt@lra-dah.bayern.de möglich.