Drei bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Dachau, Stand 07.03.2020; 15:30

07. März 2020: Im Landkreis Dachau gibt es seit heute drei bestätigte Coronavirus-Infektionen.

Hierbei handelt es sich zum einen um zwei Klassenkameradinnen/-kameraden der am Donnerstag, 05.03.2020, in der FOS Karlsfeld positiv getesteten Schülerin aus der Landeshauptstadt München. Beide befinden sich bereits seit Donnerstagabend in häuslicher Quarantäne und werden nun ins Klinikum verlegt.

Daneben wurde aktuell (Stand: 07.03.2020; 15:30 Uhr) eine sogenannte Verdachtsperson positiv getestet. Dabei handelt es sich um Personen aus dem Landkreis, welche nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet und entsprechenden Grippesymptomen durch die örtlichen Ärzte auf den Coronavirus getestet wurden. Auch diese Person stehen bereits in häuslicher Quarantäne.

Allen Patienten geht es aktuell gut und sie stehen im regelmäßigen Kontakt mit dem Gesundheitsamt sowie behandelnden Ärzten.

Das Landratsamt Dachau ist sich seiner Verantwortung bewusst, einerseits die Bevölkerung zu relevanten Entwicklungen im Landkreis zu informieren, andererseits die Erkrankten und deren Kontaktpersonen, welche durch die häusliche Quarantäne bereits mit vielen Einschränkungen belastet sind, zu schützen. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst. Wir sind dabei der Ansicht, dass Angaben zum Alter oder Geschlecht sowie dem konkreten Lebensumfeld der Personen keinen Mehrwert für die Bevölkerung haben. Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt aktiv kontaktiert und durch die häusliche Quarantäne besteht keine Ansteckungsgefahr für die allgemeine Öffentlichkeit. Derartige Informationen werden daher zum Schutz der Betroffenen nicht bekannt geben.

Die Gesundheitsbehörden ermitteln aktuell alle Kontaktpersonen der positiv getesteten Personen. Da diese jedoch nicht alle im Landkreis Dachau wohnen und die Testung und die Diagnostik einige Tage in Anspruch nehmen wird, bleibt die FOS Karlsfeld auch in der kommenden Woche bzw. bis auf Weiteres geschlossen. Die Schulleitung ist informiert und unterstützt das Gesundheitsamt bei der Ermittlung der Kontaktpersonen.

Wir weisen außerdem noch auf die heute in Kraft getretene Coronavirus-Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol hin. Damit wurde die bisherige Empfehlung für solche Fälle aktualisiert. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet – zum Beispiel aus Südtirol - für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien am 1. März aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste Woche nicht in die Schule gehen.

Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf

Für alle Bürgerinnen und Bürger gelten im Übrigen weiterhin folgende Hinweise und Empfehlungen:

Wer entsprechende Symptome bei sich beobachtet, sollte sich zunächst telefonisch beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116-117) melden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und zahlreichen Anrufe darf man es auch gern wiederholt versuchen.
Wer zu den Kontaktpersonen eines Infizierten zählt, wird vom Gesundheitsamt angerufen. Die Liste der Kontaktpersonen wird vom Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit den Infizierten laufend aktualisiert, priorisiert und nacheinander abgefragt.
Wer allgemeine Fragen zum Thema COVID-19 hat, kann sich an das Bürgertelefon des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter der Rufnummer (09131) 6808-5101 wenden.
Umfassende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie aktuelle Hinweise hat das Landratsamt Dachau auf seiner Internet-Seite
www.landratsamt-dachau.de/coronavirus  zusammengestellt.
Für (Groß-)Veranstaltungen gilt bisher, dass die Durchführung oder Absage im Ermessen des Veranstalters liegt.