Eilantrag der AfD-Fraktion abgelehnt – geschlechterparitätische Fraktions- Doppelspitzen-Reglung der Kreistages-Geschäftsordnung bestätigt

17. Februar 2022: Das Bayerischen Verwaltungsgericht München hat am Dienstag, den 08.02.2022, einen Antrag der AfD in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt und die Regelung in der Geschäftsordnung des Dachauer Kreistags bestätigt. Nach der streitigen Regelung können die Fraktionen jeweils ein männliches und ein weibliches Mitglied gleichberechtigt für den Fraktionsvorsitz und seine Stellvertretung benennen (sog. Doppelspitze).

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Kreistag die Geschäftsordnung erstmals so geändert, dass die Fraktionen und Wählergruppen je ein männliches und ein weibliches Mitglied gleichberechtigt für den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz benennen können. In seiner konstituierenden Sitzung im Mai 2020 bestätigte der aktuelle Kreistag diese Geschäftsordnung einstimmig. Der damalige Antrag der AfD eine geschlechtsneutrale Doppelspitze zuzulassen wurde zuvor mit 67 von 71 Stimmen abgelehnt. Derzeit stellen die Fraktionen der CSU, der SPD, der Freien Wähler und der Bündnis90/Grünen eine Doppelspitze.

Aufgrund ihrer Zusammensetzung (alle AfD-Kreisräte sind männlich) kann die AfD-Fraktion nach der geltenden Geschäftsordnung keine Doppelspitze bilden; sie kann daher nur einen Fraktionsvorsitzenden und einen Stellvertreter benennen. Aus diesem Grund hat sie vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Geschäftsordnung Klage eingereicht, verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtschutz. Ziel der AfD-Fraktion ist es, die Geschäftsordnung so ändern zu lassen, dass optional eine Doppelspitze auch geschlechtsneutrale gebildet werden kann.

Das Gericht lehnte den Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nun ohne mündliche Verhandlung ab. Dabei erkannte es ausdrücklich die dem Kreistag nach Art. 40 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) zustehende Geschäftsordnungsautonomie an, in dessen Rahmen die Einführung der optionalen geschlechterparitätischen Doppelspitze als Ausfluss des Selbstorganisationsrechts des Kreistages von diesem gedeckt sei. Das Gericht sah im Übrigen weder eine besondere Dringlichkeit noch eine finanzielle Benachteiligung der Antragstellerin.

Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Landrat Stefan Löwl nahm den ergangenen Beschluss erfreut zur Kenntnis: „Bereits im Jahr 2019 stellten fraktionsübergreifend 16 Kreisrätinnen des damaligen Kreistags den Antrag auf Aufnahme der geschlechterparitätischen Doppelspitze in die Geschäftsordnung. Dieser Antrag hat sich aus meiner Sicht bewährt und wurde deshalb auch vom jetzigen Kreistag einstimmig bestätigt. Besonders die Kommunalpolitik ist ein Herzstück der gesellschaftlichen Gestaltungsmacht und muss von Frauen mitgestaltet werden. Dazu braucht es sichtbare Beispiele von engagierten Kommunalpolitikerinnen, welche gerade bei uns im Kreistag ja fraktionsintern, aber auch fraktionsübergreifend eine tolle Arbeit leisten. Gerade eine solche Doppelspitze ermöglicht uns außerdem eine weibliche und eine männliche Sichtweise auf unser Lebensumfeld. Diese Ansicht teilen fast alle Kreisrätinnen und Kreisräte, mithin die breite demokratische Mehrheit. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts.“