Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Dachau am 10.12.2020

10. Dezember 2020: + Inzidenzwert übersteigt die 200er-Grenze + Weitergehende Einschränkungen und Ausgangssperre ab Freitag, 11.12.2020 + Distanzunterricht ab der 8. Jahrgangsstufe

Was sich nach unseren internen Werten bereits angedeutet hat, bestätigt nun auch das Robert-Koch-Institut (RKI). Die vom RKI heute (10.12.2020) errechnete und veröffentlichte Inzidenz liegt bei 223,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage.

Dies bedeutet, das gem. § 25 der 10. Bay.IfSMV ab dem morgigen Freitag (11.12.2020) Folgendes gilt:

1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

2. Abweichend von § 12 Abs. 4 sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

3. An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. Die Umstellung des Unterrichts muss gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums innerhalb von zwei Tagen, also spätestens ab Montag, 14.12.2020, erfolgen - die Schulen informieren die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten gesondert.

4. Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt.

Das Landratsamt kann das Außerkrafttreten dieser inzidenzbezogenen Maßnahmen und Beschränkungen frühestens anordnen, wenn der vom RKI veröffentlichte Inzidenzwert 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Weitere Information zur Lage im Landkreis sowie den aktuell geltenden Regelungen finden Sie auf den Internet-Seiten des Landratsamts unter
www.landratsamt-dachau.de/coronavirus