Feinstaub: Seit 1. Januar gelten strengere Grenzwerte - Worauf Besitzer von Kaminen und Kachelöfen achten müssen

19. Februar 2018: Verbraucher, die ihre Wohnung mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, haben seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte zu beachten. Vor 1985 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden.

Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hin. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.

Verbraucher können auch selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen. Die Energieberatung rät, nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz zu verbrennen und geeignete Anzünder zu verwenden. Besonders wichtig ist: Nur vom Hersteller zugelassene Brennstoffe dürfen verheizt werden. Müll gehört auf keinen Fall in den Kaminofen. Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar oft preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Wer überlegt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, sollte sich umfassend informieren.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Im Landratsamt Dachau findet die Beratung jeden zweiten Donnerstag von 13:30 – 18:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal statt und kostet 7,50 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter (08131) 74-257. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Verbraucher können sich auch zu Hause beraten lassen (Kosten zwischen 10 und 40 Euro inklusive Kurzbericht). Beim Basis-Check nimmt der Energieberater den Strom- und Wärmebedarf beim Verbraucher unter die Lupe und zeigt, wo Sparmaßnahmen möglich sind. Der Gebäude-Check beantwortet darüber hinaus wichtige Fragen rund um den baulichen Wärmeschutz und die Heizungsanlage. Bei den Heiz- und Solarwärme-Checks können Verbraucher ihre Heizgeräte oder ihre thermische Solaranlage auf optimale Einstellung und Effizienz untersuchen lassen. Eine Terminvereinbarung für alle Beratungsangebote ist erforderlich unter (08131) 74-257 oder unter 0800 / 809 802 400 (kostenfrei).

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Klimaschutzbeauftragten Frau Kasperczyk und Frau Schlehlein unter klimaschutz@lra-dah.bayern.de zur Verfügung.