Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Kreisstraßen

21. April 2017: Aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wird es der Straßenverkehrsbehörde erleichtert, Geschwindigkeitsbegrenzungen an Kreisstraßen vor Kindergärten und Altenheimen zu erlassen.

Am vergangenen Donnerstag konnten die Mitarbeiter des Kreisbauhofs vor dem Kindergarten in Großinzemoos die neuen 30-km/h-Schilder zusammen mit Bürgermeister Dieter Kugler und Landrat Stefan Löwl anbringen. Auf einer Länge von ca. 400 m darf dort nun von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr nur mit 30 km/h am Kindergarten vorbeigefahren werden.

In den kommenden Tagen werden an acht weiteren, vergleichbaren Stellen im Landkreis entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet, teilweise ebenfalls zeitlich beschränkt auf Mo-Fr von 7 bis 17 Uhr. In den kommenden Wochen findet dann auch eine Überprüfung und Bewertung der Staatsstraßen im Landkreis statt. Abhängig von den jeweiligen Situationen vor Ort muss auch dort entschieden werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung sinnvoll und rechtlich zulässig ist.