Informationen zum Eichenprozessionsspinner

07. August 2020: Der Eichenprozessionsspinner war ursprünglich als wärmeliebende Art ein Insekt des Offenlandes. Man konnte ihn vor allem an einzelnstehenden Eichen in Parkanlagen, an Alleen, auf Parkplätzen und an Waldrändern finden.

Kam er bisher vorwiegend im nordbayerischen Raum vor, ist er aufgrund der klimatischen Entwicklung mittlerweile in fast ganz Bayern zu finden und befällt seit Ende der 1990er Jahre auch flächig geschlossene Waldbestände. Auch im Landkreis Dachau ist die Art bereits angekommen, wobei glücklicherweise aktuell nur wenige Bäumen befallen sind.

Die bis zu 5 cm langen Raupen leben gesellig und begeben sich in Gruppen hinter-einander wie bei einer Prozession – daher auch der Name – auf Nahrungssuche. Sie sind dabei fast ausschließlich auf Eichen zu finden. Tagsüber und später zur Häutung ziehen sich die Raupen in sogenannte Raupennester, bis zu einem Meter lange Gespinste am Stamm oder in Astgabelungen, zurück.

Die befallenen Bäume werden in der Regel nicht dauerhaft geschädigt, da häufig nur ein kleiner Teil der Blätter gefressen wird. Auch bei einem Kahlfraß treiben die befallenen Eichen wieder aus, so dass zum Schutz der Bäume in der Regel keine Maßnahmen erforderlich sind.

Die Raupen besitzen ab dem dritten Larvenstadium hohle, mit vielen Wiederhaken besetzte Haare, die das Eiweißgift Thaumetopoein enthalten. Bei Kontakt mit den Raupen brechen die Haare leicht ab und dringen durch Reibung passiv in die Haut ein. Hierdurch können allergische Hautreaktionen hervorgerufen werden sowie Entzündungen der Augen und – sollten sie eingeatmet werden - auch der oberen Luftwege, in schlimmeren Fällen sogar Schwindel, Fieber und Schüttelfrost.

Wenn man auf befallene Bäume stößt, ist ein Kontakt mit den Tieren und deren Gespinsten daher unbedingt zu vermeiden. Es gibt weitere Falterarten, wie Goldafter und Wollafter, deren Raupen auffällige Gespinste ausbilden und deren Brennhaare allergische Reaktionen hervorrufen können. Sie sollten daher ebenfalls nicht aufgesammelt oder Gespinste zerpflückt werden.

Bekämpfungsaktionen sind generell nur in Fällen erforderlich, wo eine Gefährdung von Mensch und Tier vorliegt. Befinden sich durch Eichenprozessionsspinner befallene Bäume in Bereichen, an denen sich regelmäßig Personen aufhalten, sollte der Standort unverzüglich der betroffenen Gemeinde oder dem Landratsamt gemeldet werden (Untere Naturschutzbehörde, Tel.: 08131/74-201), bei Bäumen im Wald oder am Waldrand, an stark frequentierten Wegen oder beispielsweise in der Nähe von Waldkindergärten der zuständigen Forstdienststelle.

So wurde dem Landratsamt Dachau Mitte Juni der Befall von mehreren Eichen zwischen der Kreisstraße DAH 9 und dem dortigen Geh- und Radweg zwischen Pasenbach und Kloster Indersdorf gemeldet. Eine Überprüfung ergab, dass es sich hier tatsächlich um den Eichenprozessionsspinner handelte. Die Kreisstraßen-verwaltung beauftragte daraufhin zum Schutz der Radler und Fußgänger umgehend eine Fachfirma mit der Beseitigung der Raupen und Gespinste. Die Bekämpfung erfolgte ohne Einsatz von Bioziden, sondern rein mechanisch durch Absaugen.
Dieses Verfahren wurde auch beim Befall einer Eiche an einem Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg erfolgreich eingesetzt.