Schule startet im Präsenzunterricht – mit Masken und regelmäßigen Tests

08. September 2021: Mit der neuen 14. Bayrischen Corona Schutzmaßnahmen sind vielfältige Änderungen, besonders im Bereich der Schulen in Kraft getreten. Oberstes Ziel für die Schulen ist die Sicherstellung des Präsenzunterrichts. Um diesen langfristig zu ermöglichen, gelten folgende Maßnahmen:

Maskenpflicht

Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022, ab 14. September 2021, gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. In der Grundschulstufe können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP Maske).

Regelmäßige Tests

Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet: In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen wird – sobald diese zur Verfügung stehen – zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test, der sogenannte „Lollitest“. Bis dahin und an weiterführenden Schulen werden drei Mal pro Woche Selbsttests durchgeführt.

Um den ersten Schultag möglichst stressfrei zu starten, bringen Kinder, die am 14.September eingeschult werden, bitte ein negatives Testergebnis eines max. 48 Stunden alter PCR-Tests oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest (gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV) zum ersten Schultag mit.

Schüler:innen ab der 2. Klasse machen den Selbsttest wie gehabt morgens in der Klasse.

Quarantäne mit Augenmaß

Um eine möglichst verlässlichen Schulunterricht in Präsenz zu gewährleisten, wird die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen angepasst. Das Gesundheitsamt entscheidet – wie bisher - im Einzelfall, sodass nicht zwingend eine ganze Schulklasse in Quarantäne muss, dies im Einzelfall aber auch nicht ausgeschlossen werden kann.

Impfmöglichkeiten in der Schule

Im Rahmen der vorliegenden STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Corona-Schutzimpfung auch während der Unterrichtszeit angeboten und durchgeführt werden. Die Impfung ist – außer bei den (Kinder-)Ärzten) – auch in den Impfzentren oder bei den Mobilen Impfzentren möglich. Über gesonderte Impfangebote für Schüler:innen informieren die Schulen.

Schülerbeförderung

In den Linien- und Schulbussen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Um volle Busse zu den Hauptverkehrszeiten so gut es geht zu vermeiden, werden auf verschiedenen Strecken die Verstärkerbusse des vergangenen Schuljahres bis zu den Weihnachtsferien 2021/2022 verlängert bzw. teilweise sogar dauerhaft eingesetzt.