Sirenenprobealarm am 11. April 2019 um 11 Uhr

09. April 2019: In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten in Bayern werden am Donnerstag, den 11.04.2019 um 11.00 Uhr Sirenen ausgelöst, die einen Heulton von einer Minute Dauer abgeben. Dieser Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Nachdem zu Beginn der 1990iger Jahre die damaligen Luftschutzsirenen abgebaut wurden, dürfte die Bedeutung des Heultones, der nicht mit der Feuerwehrsirene identisch ist, nicht mehr stark in der Bevölkerung verwurzelt sein.

Das Sirenenwarnsystem wurde in den letzten Jahren unter Bezuschussung des Freistaates Bayern im 10-km-Radius um Störfallbetriebe mit erweiterten Pflichten wiederaufgebaut. Der Landkreis Dachau ist in der glücklichen Lage, keine solchen Störfallbetriebe zu haben und besitzt deshalb auch kein fest aufgebautes Sirenenwarnsystem. Um die Bevölkerung im Einsatzfall trotzdem warnen zu können, wurden vom Landkreis mobile Sirenenanlagen beschafft und bei verschiedenen Hilfsorganisationen stationiert. Die Freiwilligen Feuerwehren Pasenbach und Sittenbach beteiligen sich auch in diesem Jahr am Sirenenprobealarm und werden um 11.00 Uhr vor den Feuerwehrgerätehäusern den Heulton auslösen.

Anschließend werden die Feuerwehren auch durch die Ortschaften fahren und währenddessen noch einige Male den Heulton auslösen.

Bayern hat mit der „Verordnung über öffentliche Schallzeichen“ die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

  • Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient
    Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen
  • Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten
    Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

Informationen zum Sirenenprobealarm können auch unter der Homepage des Innenministeriums unter folgendem Link nachgelesen werden: https://bit.ly/1MjcGNV

Parallel zum Sirenenprobealarm wird auch über die Warn-App „NINA“ auf Smart-Phones oder Tablets eine Testwarnung für den Landkreis verschickt.

Um die versandten Warnmeldungen empfangen zu können, wird die Warn-App „NINA“ benötigt. Diese steht für die gängigen Smartphone- und Tablet-Betriebssysteme (derzeit Android und IOS) in den jeweiligen App-Stores kostenlos zum Download zur Verfügung. Neben den MoWaS-Warnungen zeigt die App auch die amtlichen Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und lokale Hochwasserinformationen an. Allgemeine Notfalltipps und Verhaltenshinweise in Gefahrensituationen stehen ebenfalls zur Verfügung. Die über MoWaS versandten Warnungen werden automatisch auch die Apps BIWAPP, PowerWarn und FF-Agent weitergeleitet. Auch Katwarn ist nun an die Warn-App „NINA“ angeschlossen.

NINA kann so eingestellt werden, dass alle Warnungen für bestimmte Orte (z.B. Heimatstadt oder –landkreis) empfangen werden und/oder dass Warnungen für den aktuellen Standort des Nutzers angezeigt werden (Wächter-Funktion). Die Warnungen werden jeweils als Push-Benachrichtigung auf dem Startbildschirm oder in der Benachrichtigungsleiste angezeigt.

NINA wird im ILS-Bereich Fürstenfeldbruck als reine Warn-App vor akuten Gefährdungslagen verwendet. Das hat zur Folge, dass es längere Zeiträume geben kann, in denen keine Meldungen über die App versandt werden. Wir empfehlen, die App dennoch installiert zu lassen, denn nur mit installierter App kann der Nutzer direkt mittels Push-Benachrichtigung auf akut aufgetretene Gefährdungslagen – vom Amoklauf bis zum Hochwasser – hingewiesen werden. Je mehr Nutzer eine Warn-App installiert haben, desto wirkungsvoller ist die Benachrichtigung auf diesem Weg.