Verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen ab Samstag

05. November 2021: + neue Maßnahmen der 14. Infektionsschutzverordnung ab Samstag in Kraft + ab Montag wieder Maskenpflicht im Unterricht + verschärfte Regeln: FFP2 Masken und vermehrt 3G+ + strengere Kontrollen für Gaststätten, Fitnessstudios, Veranstaltungen und Diskotheken + Inzidenz spielt wieder eine Rolle, Dachau bisher kein Hotspot

In ganz Bayern, aber auch im Landkreis Dachau, steigen die Inzidenzzahlen wieder drastisch. Heute liegt diese in Dachau bei knapp über 200. Zur Bekämpfung der vierten Welle hat das bayerische Kabinett am Mittwoch eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Bayern beschlossen. Die strengeren Regeln treten bereits ab Samstag in Kraft und umfassen Folgendes:

  • Zum Schulstart nach den Herbstferien am 08.11.2021 gilt wieder eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht. An Grundschulen gilt diese zunächst für eine Woche an weiterführenden Schulen für zwei Wochen. Außerdem finden weiterhin die systematischen Testungen in den Schulen statt. Gibt es einen Infektionsfall in der Klasse, werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig jedoch eine Woche lang an jedem Schultag getestet. 
  • Die Warnstufe "gelb" der Bayerischen Krankenhausampel wurde neu definiert. Die Ampel springt zukünftig auf „gelb", wenn bayernweit 450 Intensivbetten mit Coronapatient:innen belegt sind. Das Landratsamt geht aufgrund der aktuellen Entwicklung von der Warnstufe „gelb“ ab Samstag aus. Damit treten folgende zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft:
    • Es müssen wieder FFP2-Maske getragen werden, wo zuletzt medizinische Masken ausreichend waren.
    • Überall, wo bisher die 3G-Regel galt - also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete, 3G+ (PCR-Test statt Schnelltest).
    • Wo zuvor 3G+ galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Für Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe wird von 3G+ auf 2G verschärft: Zugang haben dann nur noch Genesene und vollständig Geimpfte.

Ausgenommen von diesen beiden Verschärfungen bleiben der Einzelhandel, die Innengastronomie sowie der Personennahverkehr. Auch im Hochschulbereich sowie bei anderen Ausbildungseinrichtungen bleibt es bei 3G.

Aufgrund der aktuellen Situation fand am Donnerstag auf Einladung von Landrat Stefan Löwl eine Besprechung mit Vertretern der relevanten Sachgebiete des Landratsamts, dem Sprecher der Bürgermeister im Landkreis sowie dem Leiter der Polizeiinspektion Dachau im Landratsamt statt. Dort wurde eine Ausweitung der Kontrollen beschlossen. „Die Einhaltung aller Regeln und Maßnahmen ist nicht nur rechtlich bindend, sondern auch im Sinne aller, sowohl mit Blick auf den Eigenschutz, aber auch im gesellschaftlichen Gesamtinteresse“, stellte Landrat Löwl klar. “Hierzu ist es wichtig, dass sich alle konsequent an die Vorgaben halten.“ Aus diesem Grund werden die bisher stichprobenhaften Kontrollen ab der kommenden Woche in Gaststätten, bei Veranstaltungen, in Fitnessstudios und Diskotheken systematisier und ausgeweitet. Die Kontrollen werden, wo notwendig, von der Polizei unterstützt. „Wir werden noch einmal unsere Betriebe vor Ort auf die Notwendigkeit der Maßnahmen, aber auch die anstehenden Kontrollen sensibilisieren,“ ergänzt Bürgermeister-Obmann Stefan Kolbe zum Abschluss der Besprechung. „Es soll und darf nicht so sein, dass sich nur einige an die Vorgaben halten und damit die Pandemiebekämpfung unterlaufen bzw. sich Vorteile gegenüber den Mitbewerbern verschaffen wollen.“

Auch die Inzidenz im Landkreis spielt ab Samstag wieder eine wichtige Rolle. Ein lokaler Hotspot ist ab Samstag ein Landkreis mit einer Inzidenz höher als 300 und einer Intensivbettenauslastung von mindestens 80 Prozent, wobei dies auf Leitstellenebene (ILS) gilt. Im Fall von Dachau für die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg am Lech. Nachdem viele Münchner Kliniken sowie die Krankenhäuser in Süd-Oberbayern bereits seit Tagen nahezu komplett belegt sind, waren gestern im ILS-Bereich von 97 verfügbaren Betten 94 gelegt. Sollte der Landkreis Dachau zum lokalen Hotspot werden, wird dies durch das Landratsamt umgehend öffentlich sowie auf den Internet-Seiten und in den sozialen Medien bekannt gegeben.