Veterinäramt Dachau empfiehlt Aufstallung von Geflügel

12. November 2025: +++ Vogelgrippe auch im Landkreis Dachau nachgewiesen + Geflügel möglichst aufstallen – besonders im Bereich Karlsfelder See, Waldschwaigsee und Amper + Geflügel beobachten und Sicherheitsmaßnahmen beachten – Tote oder kranke Wildvögel, insbes. Wasservögel, melden, nicht berühren + wildlebende Wasservögel nicht füttern +++

Nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest in Stallungen in Bayern und mehreren nachgewiesenen Fällen erkrankter und verendeter Wildtiere im Landkreis Dachau empfiehlt das Veterinäramt Dachau, Geflügelhaltungen möglichst einzustallen.

Besonders im Bereich um den Karlsfelder See, den Waldschwaigsee und entlang der Amper empfiehlt das Veterinäramt dringend, dass Geflügelhalterinnen und -halter ihr Geflügel derzeit im Stall oder in wildvogelgesicherten Volieren halten. In diesen Bereichen wurden bereits mehrere Infektionen bei Wildgänsen und anderen Wildvögeln nachgewiesen.

Eine mögliche Aufstallungspflicht für diese Gebiete sollte ebenfalls vorbereitet werden. Eine behördliche Anordnung kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Veterinäramt Dachau empfiehlt zur Eindämmung der Vogelgrippe folgende Maßnahmen: Futter, Wasser und Einstreu wildvogel-sicher lagern. Außerdem sollte man das Geflügel regelmäßig beobachten und bei Auffälligkeiten oder Todesfällen sofort einen Tierarzt kontaktieren.

Weitere Informationen und Tipps finden sich auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Eine Übertragung der Vogelgrippe auf Menschen ist sehr selten, dennoch wird empfohlen, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und auch Hunde von kranken oder verendeten Wildvögeln fernzuhalten.

Funde toter Wasservögel sind dem Veterinäramt Dachau zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten bitte an die zuständige Polizeidienststelle wenden.

Registrierung von Geflügelhaltungen

Im Seuchenfall ist es für die zuständigen Behörden wichtig, Kenntnis über alle Geflügelhaltungen zu haben. Alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch Hobbyhalter, werden aufgefordert, ihre Tierhaltung ab dem ersten Tier beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse anzumelden.