Meldung nach der EU-Whistleblower-Richtlinie

Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie sollen die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen gegen Unionsrecht vorangetrieben werden. Verstöße können beispielsweise in nachfolgenden Bereichen auftreten:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen
  • Umweltschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucher-und Datenschutz
  • Steuerbetrug, Geldwäsche
  • u.a.

Durch die Richtlinie sollen Personen besser vor Repressalien wie beispielsweise Kündigung, Versetzung, Diskriminierung oder Mobbing geschützt werden. Der Personenkreis, welcher geschützt werden soll, umfasst nicht nur Mitarbeiter, die Missstände melden, sondern auch Bewerber, ehemalige Mitarbeiter oder Unterstützer des Hinweisgebers.

Wenn Sie uns eine Meldung nach der Whistleblower-Richtlinie senden, geht es so weiter:

  • Sie bekommen von uns nach Eingang Ihrer Nachricht eine Eingangsbestätigung
  • Ihre Informationen werden an die zuständige Abteilung weitergeleitet, natürlich ohne Ihre persönlichen Daten
  • Sie erhalten von uns innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über den aktuellen Sachstand