Vermieter
- Wer schließt den Mietvertrag ab?
Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und anerkanntem Flüchtling abgeschlossen. Der Landkreis Dachau dient lediglich als Vermittler des Mietangebots. - Kann die Mietzahlung direkt durch das Jobcenter Dachau an den Vermieter gezahlt werden?
In begründeten Fällen, ist dies ist auf Antrag des Mieters möglich. - Gibt es Besondere Vertragsbestimmungen die im Mietvertrag aufgenommen werden können?
Es gilt das allgemeine Mietrecht. - Wer schließt den Mietvertrag bei einer Wohngemeinschaft ab?
Es ist zu empfehlen, dass mit jedem Mieter ein eigener Mietvertrag abzuschließen ist. - Kann die Miete erhöht werden, wenn bei einer Wohngemeinschaft eine Person auszieht?
Nein - Wer übernimmt die Mietkaution?
Zunächst ist hier der Mieter gefordert. Falls keine entsprechenden Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung gegeben sind, kann diese Leistung auf Darlehensbasis auf Antrag beim Jobcenter übernommen werden. - Was ist bei Auszug zu beachten?
Hier wird auf das allgemeine Mietrecht verwiesen. - Bekommen alle anerkannten Flüchtlinge Leistungen des Staates beispielsweise durch das Jobcenter?
Nein – Falls durch eigenes Einkommen die Bestreitung des Lebensunterhaltes einschließlich Miete nicht selbst gezahlt werden kann, so können Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt werden. - Bekommt jeder anerkannte Flüchtling, der kein eigenes Einkommen hat, Leistungen durch das Jobcenter?
Dem Grund nach besteht ein Anspruch. Fehlverhalten oder fehlende (zeitnahe) Mitwirkung kann jedoch eine Reduzierung oder Wegfallen des Anspruches bewirken. - Kann ein Mietverhältnis gekündigt werden?
Es gilt das allgemeine Mietrecht.