Anzeige einer kostenlosen Beschäftigten-Testung mit Testnachweis
Darf den Test jeder in der Firma durchführen?
Der zugrunde liegende Test ist ausschließlich durch Personal durchzuführen oder zu überwachen, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt (Begründung zu § 2 Nr. 7b SchAusnahmV).
Wie und wo kann man sich für die Durchführung der Tests und das Erstellen eines Testnachweises qualifizieren?
Sofern das Personal nicht bereits über eine einschlägige Ausbildung verfügt (z. B. Ärztinnen / Ärzte oder medizinisch geschulte Fachkräfte), soll eine entsprechende Schulung absolviert werden, die neben einem fachlich-theoretischen Teil (Vermittlung von Kenntnissen zur Anwendung und Funktionsweise der Tests, etc.) auch aus einem praktischen Teil bestehen, in dem die konkrete Anwendung bzw. Beaufsichtigung der Selbstanwendung geübt wird. Die Schulungen können beispielsweise über die Betriebsärzte organisiert werden.
Sind an das Testmaterial bestimmte Anforderungen zu stellen?
Über die zugelassenen Tests können Sie sich unter diesem Link informieren: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html;jsessionid=F574E1A6753EB92AF077FD79B2FF9421.2_cid506
Dürfen auch Familienangehörige der Firmenmitarbeiter getestet werden und erhalten dafür eine Testbescheinigung?
Nein.
Über nachstehendes Formular können Unternehmen dem Gesundheitsamt Dachau anzeigen, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose Beschäftigten-Testung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen. Bitte lesen Sie vorab die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (§ 2 Ziff. 7 Lit. b SchAusnahmeV iVM mit der Begründung).