Es gilt bundesweit die Coronavirus Einreiseverordnung an Stelle der bayerischen Einreisequarantäneverordnung. Diese regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Bereits vor der Einreise müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen, sind Sie stattdessen verpflichtet, eine Ersatzmitteilung in Papierform vorzunehmen.
Ihre Nachweise können Sie direkt bei der „digitalen Einreiseanmeldung“ oder unter folgendem Link auf unserer Homepage hochladen:
Seit 01. Juni 2022 gibt es nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete wurde gestrichen.
Einreisende brauchen keinen 3-G-Nachweis mehr, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregeln
Weitere Informationen
- Robert Koch-Institut: Risikogebiete Coronavirus SARS-CoV-2
- Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
- Bußgeldkatalog „Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV und Allgemeinverfügung Testnachweis“
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Contact Tracing Team (CTT)
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(08131) 74-1500 | ctt-ermittlung@lra-dah.bayern.de |
Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wenn Sie Fragen oder Anliegen bzgl. der Corona-Einreiseverordnung haben, so schicken Sie diese an folgende Mailadresse: ctt-ermittlung@lra-dah.bayern.de