Erlaubnisse & Ausnahmegenehmigungen (StVO)

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.

Für Handwerker oder Handelsvertreter, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen und für im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, können Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum erteilt werden.

Auf reinen Gehwegen darf nur geparkt werden, wenn mindestens 1,5 Meter Restbreite für Fußgänger verbleiben. Für das Parken im absoluten Haltverbot kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

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Michael Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Filmaufnahmen, die sich durch Ausstattung, Beleuchtung und /oder Ablsuf auf den jeweiligen Verkehrsstrom auswirken.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubnis-, jedoch meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwenigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit treffen zu können. Ob es sich bei Ihrer Maßnahme um eine erlaubnis- oder meldepflichtige Veranstaltung handelt, lässt sich am besten telefonisch klären.

Erforderliche Unterlagen:

  • Freistellungserklärung zur Haftung durch den Veranstalter
  • Versicherungsbescheinigung für die Veranstaltung (über die Höhe der Mindestversicherungssummen, je nach Veranstaltungsart)
  • Antrag

Weitere Informationen:

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Michael Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03
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Jonas Bandner
(08131) 74-369 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01

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Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
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85221   Dachau
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