Voraussetzungen für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.
2. Das Fahrzeug muss fabrikneu sein und zum ersten Mal angemeldet werden
3. Sie sind in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
4. Sie haben eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
5. Bankverbindung
Für die Erstzulassung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.