Bodenschutzrecht

  • Überwachung der Verpflichtungen nach dem Bodenschutzrecht
  • Amtliche Sachverhaltsermittlung
  • Gefährdungsabschätzung
  • Überwachung von Altlasten
  • Altlastensanierung
  • Informationen zum Altlastenkataster
  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung auf Altlastenverdachtsflächen

Altlastenauskunft

Beim Kauf eines Grundstückes, der Durchführung von Baumaßnahmen oder Änderungen der Grundstücksnutzung ist die Frage der Altlastenfreiheit von Bedeutung. Auskünfte hierüber erhalten Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde. Grundlage für Altlastenauskünfte ist das Altlastenkataster des Landratsamtes Dachau. In diesem werden die altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten und sonstige schädlichen Bodenverunreinigungen des Landkreises geführt. Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel schriftlich.

Welche Angaben und Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?

  • Die Adresse, Flurnummer und Gemarkung des Grundstückes sowie ein Auszug aus dem Grundbuch.
  • Bei Auskünften aus dem Altlastenkataster handelt es sich um personenbezogene Daten, da die erfassten Informationen Rückschlüsse auf den jeweiligen Eigentümer zulassen. Daher wird die Herausgabe zunächst nur dem jeweiligen Grundstückseigentümer zuteil. Auskünfte an Dritte sind daher nur mit einer schriftlichen Vollmacht oder Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich. Den Antrag können Sie formlos bei uns stellen.

Gebühren

Die Auskunft bei einfachen Auskünften erfolgt kostenfrei. Ansonsten bemisst sich die Höhe der zu erhebenden Gebühr nach dem Umfang des erforderlichen Arbeits- bzw. Verwaltungsaufwandes.

Rechtsvorschriften

  • Bundes-Bodenschutzgesetz –BBodSchG-
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung –BBodSchV-
  • Bayerisches Bodenschutzgesetz –BayBodSchG-
  • Bayerisches Umweltinformationsgesetz –BayUIG-

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Margot Knapp
(08131) 74-324 216
Charlotte Weese-Lowitzer
(08131) 74-1454 216
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(08131) 74-1866 216

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Landratsamt Dachau, Umwelt
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.