Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe nach § 55 GewO betreibt, wer gewerbsmäßig

  • ohne vorherige Bestellung (außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben),
  • selbstständig Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen aufsucht,
  • selbstständig Leistungen anbietet oder Bestellungen hierfür aufsucht,
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf nach § 55 Abs. 1 und 2 GewO grundsätzlich der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte, die während der Ausübung mitzuführen ist (§ 60 c Abs. 1 GewO). Dies gilt auch für juristische Personen.
Angestellte bzw. unselbstständig Tätige benötigen gemäß § 60 c Abs. 2 GewO eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte. Die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfang ohne die notwendige Reisegewerbekarte stellt den Tatbestand der Schwarzarbeit i. S. d. Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) dar.

Antragsverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Behördliches Führungszeugnis („zur Vorlage bei der Behörde“)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister ("zur Vorlage bei der Behörde")

Bei Schaustellern ist zusätzlich ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung (gem. Schaustellerhaftpflichtverordnung) notwendig.

Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt Dachau ein.
Bei einer Erweiterung der bereits vorhandenen Reisegewerbekarte genügt ein neuer Antrag.
Änderungen des Namens bzw. der Wohnsitzadresse werden kostenlos durch das Landratsamt eingetragen.

  • Befristete Reisegewerbekarte (auf 1 Jahr): 100,00 € (150,00 € für juristische Personen)
  • Unbefristete Reisegewerbekarte: 100,00 € (150,00 € für juristische Personen)
  • Namens-/Adressänderung: gebührenfrei
  • Erweiterung (Ausdehnung) des Warenkreises: 15,00 €
  • Ausschank von alk. Getränken (Sondersatz): 150,00 €
  • Ersatz Reisegewerbekarte wg. Verlust: 30,00 €
  • Zweitschrift: 25,00 €
  • beglaubigte Kopie: 15,00 €

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Uwe Böer
(08131) 74-317 E22

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Landratsamt Dachau, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr