Ab Mai online möglich: Erstbelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln

23. April 2024: Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, eine Belehrung gemäß §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes zu absolvieren. Dies betrifft zum Beispiel Mitarbeitende in Gastronomiebetrieben, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien sowie in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen.

Bisher führte das Gesundheitsamt Dachau die Belehrungen täglich vor Ort durch. Ab Mai besteht nun die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die Belehrung online zu absolvieren. Die Bescheinigung steht nach Abschluss des Antrages sowie Durchführung der Online-Bezahlung zum Download bereit.

Die Online-Belehrung bietet zahlreiche Vorteile. Sie steht jederzeit zur Verfügung und ist in sieben Sprachen zugänglich. Die Gebühr von 14 Euro wird per Giropay oder Kredit-/Debitkarte entrichtet.

LandkreisbürgerInnen, die keinen Zugang zur Online-Belehrung haben, oder das Onlineangebot nicht nutzen möchten, können die Belehrung weiterhin im Gesundheitsamt dienstags und donnerstags absolvieren.

Alle Informationen sind unter www.landratsamt-dachau.de/belehrung-ifsg zu finden. Die Belehrung muss alle zwei Jahre wiederholt und vom Arbeitgeber dokumentiert werden.