Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmungen vollziehen zu können (Einbürgerung, Feststellung Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Optionsverfahren).
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe „e“ DSGVO, Art. 4 ff Bayerisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit § 31 StAG verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden weitergegeben an

  • das Standesamt,
  • die Meldebehörde,
  • die Ausländerbehörde,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • die Sicherheitsbehörden (Bundeszentralregister, Landesamt für Verfassungsschutz, Polizei),
  • Finanzamt,
  • Staatsanwaltschaften,
  • Schuldnerverzeichnis,
  • die Sozialleistungsträger,
  • die Regierung von Oberbayern und
  • das Bayerische Staatsministerium des Innern und
  • wenn erforderlich an die zuständigen Behörden Ihres Heimatstaats.

Die erfolgte Einbürgerung oder die Feststellung des Besitzes beziehungsweise Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit werden im deutschlandweit geführten Staatsangehörigkeitsregister (EStA) gespeichert (§ 33 StAG).

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nur statt, wenn dies zum Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts zwingend erforderlich ist.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung und erfolgter Einbürgerung unbefristet gespeichert. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamts Dachau für 30 Jahre gespeichert.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Landratsamt Dachau benötigt Ihre Daten, um staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmungen vollziehen zu können. Ohne die Angaben und Vorlage der entsprechenden Unterlagen ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung der Einbürgerung und stellen eine Straftat nach § 42 des Staatsangehörigkeitsgesetzes dar.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.