Kindergeld, Elterngeld, Familiengeld

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Kindergeld beantragen.

Falls Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber außerdem über die Inanspruchnahme der Elternzeit informieren.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie zu diesen Themen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kindergeld

Kindergeld können Sie nach der Geburt beantragen, sobald Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes vom Finanzamt zugesandt bekommen haben.

Es sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag.

Elterngeld

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Das Elterngeld können Sie online beantragen oder in Papierform ausfüllen: www.zbfs.bayern.de

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

  • Ausgefülltes Antragsformular (beide Eltern müssen unterschreiben!)
  • Original Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Kopien der Personalausweise beider Elternteile oder
  • Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen:
    • Falls Sie nicht-selbstständig sind:
      • als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,
      • als Vater: die der letzten 12 Monate vor der Geburt.
    • Falls Sie selbstständig sind:
      • Ihren letzten Steuer-Bescheid.
  • Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld


Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld ist eine Leistung für alle Familien.

Sie erhalten für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250,00 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind werden 300,00 Euro pro Monat ausbezahlt.

Das Bayerische Familiengeld beantragen Sie gemeinsam mit dem Elterngeld in einem Antrag.

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