Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Eine Online-Neuzulassung ist möglich, wenn das Fahrzeug

  • fabrikneu ist,
  • deutsche Fahrzeug-Papiere hat (Zulassungsbescheidung Teil II) und
  • zum ersten Mal angemeldet wird.

Um den Antrag auf Neuzulassung online stellen können, benötigen Sie den neuen Personalausweis mit eID-Funktion. Die Online-Neuzulassung ist für eine juristische Person (Firma) nicht möglich. Die Online-Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels Kreditkarte oder Giropay.

Sie können Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren oder während des Zulassungsvorgangs zwischen einem Wunschkennzeichen oder einem zufälligen Kennzeichen wählen.

1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.

2. Das Fahrzeug muss fabrikneu sein und zum ersten Mal angemeldet werden

3. Sie sind in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode

4. Sie haben eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

5.  Bankverbindung
Für die Erstzulassung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.

  1. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  2. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  3. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  4. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  5. Gebühr mittels ePayment bezahlen.
  6. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  7. Der Antrag wird durch die Zulassungsstelle geprüft.
  8. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  9. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Eine Online-Neuzulassung kann in folgenden Fällen nicht durchgeführt werden:

1. Bei Kfz-Steuerrückständen
Solange Sie beim zuständigen Hauptzollamt Kfz-Steuerrückstände haben, können Sie leider kein Fahrzeug zulassen. Falls die Prüfung nicht mit positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt.

2. Bei Gebührenrückstände in der Kfz-Zulassungsbehörde
Falls die Prüfung nicht mit positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, wenden Sie sich an uns.

3. Bei Auskunftssperre
Wenn zu Ihrer Person eine Auskunftssperre eingetragen wurde, dann müssen Sie aus Datenschutzgründen zu Ihrer Zulassungsbehörde.

4. Wenn das Fahrzeug nicht typisiert ist und die technischen Daten vom KBA nicht abrufbar sind

5. Wenn das Fahrzeug zulassungsfrei ist
Zulassungsfrei sind Pferde- und Sportanhänger, Stabler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, motorisierte Krankenfahrstühle, elektronische Mobilitätshilfen, Leichtkrafträder, Leichtkraftfahrzeuge mit vier Räder, Kleinkraftrad mit zwei oder drei Rädern oder Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet wird.

6. Bei Saisonkennzeichen

7. Bei E-Kennzeichen

8. Bei Steuerbefreiungen

9. Bei Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeugen, Taxi-Eintragung

Anbringen der Stempelplakette

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