Wiederzulassung eines Fahrzeuges

Eine Online-Wiederzulassung ist möglich, wenn das Fahrzeug

  • auf dieselbe Halterin / denselben Halter,
  • im selben Zulassungsbezirk und
  • mit demselben Kennzeichen

angemeldet wird. 
Um den Antrag auf Wiederzulassung online stellen können, benötigen Sie den neuen Personalausweis mit eID-Funktion. Die Wiederzulassung für eine juristische Person (Firma) ist nicht möglich.
Die Online-Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels Kreditkarte oder Giropay.

1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.

2. Sie sind selbst der Fahrzeughalter
Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung und auch noch aktuell der Halter des Fahrzeugs sein. Die internetbasierte Wiederzulassung können Sie leider nicht nutzen, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen war.

3. Sie wohnen nach wie vor im selben Zulassungsbezirk
Sie können den Service derzeit nur nutzen, wenn Ihr Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk liegt wie zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung des Fahrzeugs.

4. Bei der letzten Abmeldung haben Sie das Kennzeichen für eine Wiederzulassung reservieren lassen
Sie können die Online-Wiederzulassung nur nutzen, wenn das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen wie bei der Abmeldung hat. Das geht nur, wenn Sie Ihr Kennzeichen während der Abmeldung für sich reserviert haben und die Reservierung aktuell noch gültig ist. Die Reservierung verfällt in der Regel nach spätestens 12 Monaten.

5. Sie besitzen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung
Sie können Ihr Fahrzeug nur wieder zulassen, wenn es eine gültige Hauptuntersuchung hat.

6. Bankverbindung
Für die Wiederzulassung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.

1. Bei Kfz-Steuerrückständen
Solange Sie beim zuständigen Hauptzollamt Kfz-Steuerrückstände haben, können Sie online leider kein Fahrzeug wieder zulassen.

2. Bei Gebührenrückstände in der Kfz-Zulassungsbehörde
Falls die Prüfung nicht mit positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, wenden Sie sich an uns.

3. Bei Auskunftssperren
Wenn zu Ihrer Person eine Auskunftssperre eingetragen wurde, dann ist aus Datenschutzgründen leider nur eine Wiederzulassung bei Ihrer Zulassungsbehörde möglich.
Falls zum Fahrzeug eine Auskunftssperre eingetragen ist, können Sie ebenfalls online leider keine Wiederzulassung beantragen.

4. Bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen
Falls Ihr Fahrzeug ein Wechselkennzeichen hat, können Sie es nur leider nur dann online wiederzulassen, wenn Ihr anderes Fahrzeug im Wechselkennzeichenverbund noch angemeldet ist.

Legen Sie sich bitte folgende Unterlagen bereit:

1. Fahrzeugdaten
Sie benötigen Ihr letztes Kennzeichen und Ihre letzte Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein").

2. Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
Vor der Nutzung dieses Services müssen Sie über das eVB-Verfahren eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Zum Nachweis erhalten Sie vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nr.).

3. Bankverbindung
Für die Wiederzulassung müssen Sie für die Einbeziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie ein Bankkonto. Sie benötigen IBAN und ggf. BIC dieses Bankkontos sowie den Namen des Kontoinhabers.

4. Nur notwendig bei einem sogenannten Expressverfahren: Angaben zur Hauptuntersuchung
Falls Sie für Ihr Fahrzeug erst vor wenigen Tagen eine Hauptuntersuchung durchgeführt haben, liegen die Untersuchungsergebnisse eventuell noch nicht vor. In diesem Fall werden zusätzliche Angaben zur Untersuchung benötigt. Sie finden diese Angaben oben auf Ihrem HU-Prüfbericht. Legen Sie sich zu diesem Zweck Ihren aktuellen Prüfbericht bereit.

  1. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  2. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  3. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  4. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  5. Gebühr mittels ePayment bezahlen.
  6. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  7. Der Antrag wird durch die Zulassungsstelle geprüft.
  8. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  9. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

So funktioniert "i-Kfz"

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