Ableismus/Behindertenfeindlichkeit

Unsere Aufgaben als Gleichstellungsstelle

  • Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen aufzuzeigen.
  • Die Rechte von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen durchzusetzen.
  • Rahmenbedingungen einzufordern, um Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
  • Die Sicherstellung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen im Landratsamt.
  • Überwachung der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts der eigenen Dienststelle.

Die WHO definiert Behinderung auf drei Ebenen:

  • impairment (Schädigung)
    Bezieht sich auf die körperlichen oder psychischen Funktionen des Körpers
    (zum Beispiel wird einem Kind in der Klinik eine geistige Behinderung diagnostiziert)
  • disability (Beeinträchtigung)
    Bezieht sich auf die Einschränkung des Alltags
    (zum Beispiel hat das Kind Schwierigkeiten, in der Schule mitzulernen und den Unterrichtsstoff so aufzunehmen, wie die Kinder ohne geistige Behinderung)
  • handicap (Behinderung)
    Bezieht sich auf die Benachteiligung der Person, aufgrund ihrer Schädigung oder Beeinträchtigung
    (zum Beispiel wird das Kind von den anderen Kindern in der Schule ausgegrenzt. Wenn die Lehrkräfte des Kindes nicht genügend Wissen über den Umgang von Kindern mit geistiger Behinderung haben, kann das Kind von seinen Lehrkräften vernachlässigt werden)

Behindertenfeindlichkeit (=Ableismus) bedeutet Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen aus der Gesellschaft auszuschließen und zu diskriminieren.

Diskriminierung kann böswillig sein. Diskriminierung kann aber auch ohne böse Absichten passieren. Deshalb ist es wichtig, sich mit Menschen auszutauschen, die Diskriminierung erfahren.

  • Böswillig wäre es zum Beispiel, wenn eine Firma absichtlich und bewusst keine Menschen mit einer Form von Behinderung einstellen will.
  • Unabsichtlich heißt, dass in vielen Bereichen nicht für Menschen mit Behinderung mitgedacht wird:
    • Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Menschen im Rollstuhl Bahnsteige oder wichtige Gebäude nicht erreichen können, weil es keinen Fahrstuhl oder eine Rampe gibt.
    • Es kann auch bedeuten, dass Ampelkreuzungen im Straßenverkehr nicht sicher für blinde und sehbehinderte Menschen konzipiert werden.
    • Es kann aber auch heißen, dass es keine Gebärdensprachdolmetscher für wichtige Beratungsangebote gibt.
    • Es kann auch bedeuten, dass durch komplizierte Fachsprache nicht alle Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten verständlich sind.

Wir sind Anlaufstelle für Einzelpersonen, Gruppen und Verbände, die sich in diesen Zusammenhängen engagieren und/oder auf Missstände hinweisen möchten.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Susann Haak-Georgius
Leiterin Stabsstelle
(08131) 74-375 Rudolf-Diesel-Straße 20, Zi. 0.02
Liubov Gapurov
Ansprechpartnerin
(08131) 74-355 Rudolf-Diesel-Straße 20, Zi. 0.04

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Landratsamt Dachau, Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-375
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