Gleichstellungsstelle

Wir alle leben und wachsen in einem System auf, in welchem verschiedene Merkmale der Diskriminierung als Legitimation der Andersbehandlung, Anfeindung oder Gewalt benutzt werden. Wir alle werden – in unterschiedlichem Ausmaß – rassistisch, ableistisch, sexistisch und queerfeindlich erzogen und wir alle tragen solche Gedanken und Glaubenssätze in uns.

Wir alle sind demnach ein Teil des Problems – das Schöne daran ist aber: Wir alle können dadurch auch ein Teil der Lösung werden!

Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, aufzuklären, welche Merkmale der Diskriminierung es gibt und warum wir alle eine Verantwortung mit uns tragen, mit welcher wir uns gegen diskriminierendes Verhalten aussprechen sollten.

Solltet ihr als Organisation, Verein, o.ä. eine Veranstaltung geplant haben, welche sich gegen die Diskriminierung verschiedenster Menschen ausspricht, könnt ihr euch gerne bei uns melden, sodass wir diese gerne in unser Register aufnehmen und ein Stückchen sichtbarer machen.

Gleichberechtigung bedeutet die Gleichheit aller Menschen

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Alle Menschen werden in der alltäglichen Welt gleichbehandelt.
  • Kein Mensch wird aufgrund von Faktoren wie diesen ausgeschlossen:
    • das Geschlecht
    • die sexuelle Orientierung
    • die ethnische Herkunft
    • der religiöse Glauben
    • finanzielle Nöte
    • eine Behinderung
    • einer chronischen Erkrankung
  • Alle Menschen haben die gleichen Chancen.  

Diskriminierung ist eine Menschenrechtsverletzung.

Diskriminierung entsteht durch die falsche Annahme, dass einige Menschen mehr, andere weniger wert wären. Dadurch ist nicht allen Menschen die gleiche gesellschaftliche Teilhabe möglich.

Menschen können auch ohne böse Absichten diskriminieren. Deshalb ist es wichtig, sich mit Menschen auszutauschen, die Diskriminierung erfahren.

  • Das deutsche Grundgesetz (GG), Artikel 3:
    • (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
    • (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
    • (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner [Ethnizität], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Diskriminierungsmerkmale sind Eigenschaften, für die Menschen diskriminiert werden. Diskriminierungsmerkmale sind zum Beispiel:

  • Das Geschlecht
  • Die Ethnizität oder (vermeintliche) Herkunft
  • Der religiöse Glauben
  • Eine Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Die sexuelle Orientierung

Menschen können auch diskriminiert werden, obwohl die diese Eigenschaften gar nicht haben. Die Menschen werden von außen betrachtet und beurteilt, egal wer sie eigentlich sind.

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