Wahlen, Bürgerentscheide & förmliche Anträge
Wahlen
Kommunalwahlen
Allgemeine Kommunalwahlen finden alle sechs Jahre jeweils an einem Sonntag im März statt. Der genaue Wahltermin wird von der Staatsregierung spätestens sechs Monate vor dem Wahltag festgesetzt.
Am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen finden in der Regel gleichzeitig folgende Wahlen statt:
- Wahl des ersten Bürgermeisters, bzw. Oberbürgermeisters
- Wahl des Gemeinderats, bzw. Stadtrats
- Wahl des Landrats
- Wahl des Kreistags
Es kann vorkommen, dass eine Bürgermeisterwahl oder eine Landratswahl nicht am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen stattfindet, nämlich dann, wenn zwischenzeitlich durch Ausscheiden eines früheren Amtsinhabers eine außertourliche Wahl notwendig wurde.
Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen erhalten Sie von den Fachverlagen. Beratung und Auskunft erteilt Ihnen das Landratsamt.
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden im März 2026 statt.
Kommunalwahlen 2026:
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 137 kB)
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 08.03.2026: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 97 kB)
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistags sowie der Landrätin oder des Landrats: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 512 kB)
- Bekanntmachung der Sitzung des Landkreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistags sowie der Landrätin oder des Landrats: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 24 kB)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 116 kB)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 08.03.2026: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 971 kB) © Landratsamt Dachau Beschreibung:
Bundestagswahl
Die Wahl zum deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten festgesetzt.
Landtags- und Bezirkswahl
Die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zu den Bezirkstagen finden stets zusammen alle fünf Jahre an einem Sonntag, in der Regel im September, statt. Der Wahltermin wird von der Staatsregierung spätestens fünf Monate vor der Wahl festgesetzt.
Europawahl
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre, in der Regel im Mai oder Juni statt. Der Wahltag in Deutschland ist stets ein Sonntag und wird durch die Bundesregierung bestimmt im durch den Europäischen Rat festgelegten Zeitraum.
Volksentscheide
Informationen zu Volksentscheiden
Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Bevor Sie ein Bürgerbegehren einleiten wollen, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, ob Regelungen über die Antragstellung in einer Satzung getroffen wurden. Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren erhalten Sie bei Fachverlagen oder als Muster bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt. Bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt erhalten Sie auch Beratung und Auskünfte.
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Externer Link
- BayernPortal: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis: Externer Link
- BayernPortal: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde: Externer Link
Förmliche Bürgeranträge
Der Förmliche Bürgerantrag ist in Art. 12b der Landkreisordnung (LKrO) geregelt. Die Landkreisbürger können beantragen, dass sich das zuständige Kreisorgan (Kreistag, Ausschuss oder Landrat) mit einer bestimmten Angelegenheit des Landkreises befasst. Gemeint sind damit solche Aufgaben, die das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde im eigenen und übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Aufgaben, die das Landratsamt als Staatsbehörde wahrnimmt, können nicht Gegenstand eines förmlichen Bürgerantrags sein. Der beim Landratsamt einzureichende Antrag muss von mindestens 1 % der Kreiseinwohner (derzeit mindestens 1350 Personen), die für Landkreiswahlen wahlberechtigt sind, unterschrieben sein. Er muss weiterhin eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die als Vertreter der Unterzeichner fungieren. Dabei muss der Antrag, die Begründung und die Benennung der Vertreter auf jedem Blatt mit Unterschriften enthalten sein. Das zuständige Kreisorgan hat dann binnen eines Monats nach seinem Eingang über die Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden und danach binnen drei Monaten nach seiner Zulassung den Antrag zu behandeln.
Auf Gemeindeebene gibt es gleichfalls die Möglichkeit des förmlichen Bürgerantrags.
Beim Landratsamt erhalten Sie auch Beratung und Auskünfte.
Wir sind für sie da
Herr Michael Laumbacher
Sachgebietsleitung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Kommunale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung