Verkehrsrechtliche Anordnungen, Beschilderungen im Straßenraum

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.

Verkehr allgemein (Meldungen, Sperrungen)

Info Autobahnmeisterei Dasing: Sperre AS Odelzhausen BAB 8 Ri. München 22./23.10.26

In der Nacht vom 22./23.10. wird die AS Odelzhausen in Richtung München für Sanierungsmaßnahmen am Asphalt gesperrt. Für Rettungs- und Einsatzkräfte aus Richtung Stuttgart, kann die Ausfahrt ganz normal genutzt werden. Diese ist nur für den normalen Verkehr gesperrt. Die Einfahrt auf die BAB 8 Richtung München kann nicht genutzt werden, da hier nahezu der komplette Beschleunigungsstreifen neu asphaltiert wird. Ansonsten steht auch die Behelfsumfahrung bei Km 22,0, in beiden Fahrtrichtungen zur Verfügung.
Die Ausfahrt wird ab ca. 20 Uhr gesperrt und am Kreisverkehr auf die Bedarfsumleitungen Odelzhausen/Sulzemoos sowie 1000m vor der AS Adelzhausen auf die Bedarfsumleitung Adelzhausen/Odelzhausen mittels LED-Vorwarnanzeigern hingewiesen. Je nach Auskühlzeit wird ca. um 4 Uhr wieder alles für den normalen Verkehr freigegeben.



02.11. - 06.11.2026 Vollsperrung der Kreisstraße DAH 10 in Kreuzholzhausen, Gemeinde Bergkirchen

11.06. bis Oktober 2027: Straßenvollausbau der Kreisstraßen DAH 8 und AIC 2 zwischen Tandern und Höfarten – Vollsperrung

Aufstellen von dauerhaften Verkehrszeichen auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen

Falls es erforderlich ist, dass an einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße im Landkreis Dachau

  • ein bestimmtes Verkehrszeichen aufgestellt oder
  • eine Bodenmarkierung aufgebracht werden soll,

müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.

Der Antrag kann formlos über unser Kontaktformular erfolgen. Im Antrag muss begründet werden, aus welchen Gründen ein Verkehrszeichen oder eine Bodenmarkierung erforderlich ist.

Über den Antrag wird anschließend mit den betreffenden Fachstellen und Institutionen beraten. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhält der Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.

Bauarbeiten im Straßenraum - verkehrsrechtliche Anordnung für Bundes- Staats- und Kreisstraßen

Sie sind Bauunternehmer, Auftraggeber oder Privatperson und möchten Bauarbeiten durchführen?

Für folgende Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss ein Antrag bei uns gestellt werden:

  •  Für Baustellen auf Geh- und Radwegen.
  • Im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraße (innerhalb und außerhalb von Ortschaften).

Die Antragstellung muss zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Als Verkehrsbehörde erlassen wir daraufhin Anordnungen für

  • die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen,
  • notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen

Wir sind für Sie da

Herr Huber

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr