Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter bei Vogelgrippe

Das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbestände ist permanent vorhanden Nachweise bei Wildvögeln zeigen die ständige Präsenz des Geflügelpesterregers in der Wildvogelpopulation an. Es gilt, alle Anstrengungen zu unternehmen, das Risiko einer Ansteckung des Wirtschaftsgeflügels zu minimieren.

Folgende Schutzmaßnahmen sollten Sie daher ab sofort konsequent ein- und durchführen:

  • Halten Sie die Aufstallungspflicht strikt ein, wo es gefordert wird.
  • Schützen Sie Ihre Geflügelhaltung vor Zutritt durch Unbefugte und halten Sie den Personenverkehr um die Haltung herum gering.
  • Nur Personen, die die Tiere unmittelbar versorgen, dürfen mit betriebseigener Schutzkleidung in den Stall. Die Schutzkleidung darf nur unmittelbar vor Betreten der Stallungen angelegt werden (Schuhwechsel!) und nicht außerhalb der Stallungen, z.B. bei anderen Arbeiten im Hof oder auf dem Feld getragen werden. Diese Schutzkleidung ist regelmäßig heiß zu waschen, das Schuhwerk gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Einmalschutzkleidung ist sicher zu entsorgen. Achten Sie auf eine gründliche Händereinigung.
  • Beachten Sie das Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen sowie Eierschalen.
  • Bewahren Sie Einstreu und Futter so auf, dass eine Verunreinigung durch Wildvögel sicher vermieden wird.
  • Bekämpfen Sie konsequent Schadnager.
  • Beschaffen Sie sich ausreichende Mengen eins Desinfektionsmittels laut Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e. V. (DVG: Desinfektion in der Veterinärmedizin), welches gegen die Viren der Geflügelpest wirksam ist (= behülltes Virus, „viruzid“). Beachten Sie unbedingt bei der Anwendung die Angaben des Herstellers zu Einwirkzeit und Konzentration. Über entsprechende Mittel können Sie sich auch auf den Seiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. oder im Landhandel informieren.
  • Richten Sie vor den Stallungen und an den Betriebsein- und -ausgängen Desinfektionsmatten oder -wannen in ausreichender Größe und Anzahl ein. Das Desinfektionsmittel ist regelmäßig zu erneuern, da es durch Verschmutzung seine Wirksamkeit verliert.
  • Reinigen und Desinfizieren Sie die Flächen vor dem Eingangsbereich sowie die Räder und Unterseite von Fahrzeugen, soweit sie in den Stallungen eingesetzt werden, vor und nach jedem Einsatz. Dies gilt auch für die übrigen Gerätschaften, die in dem Stall oder bei der Auf- bzw. Ausstallung zum Einsatz kommen.
  • Reinigen und desinfizieren Sie betriebseigene Fahrzeuge, die für Geflügeltransporte verwendet werden, unmittelbar nach Abschluss des Transportes auf einem befestigten Platz.
  • Reinigen und desinfizieren Sie die Stallungen und Einrichtungen nach jeder Ausstallung gründlich.