Tagesmütter/-väter
Tagesmütter/-väter gelten lebensmittelrechtlich als Lebensmittelunternehmer und müssen sich deshalb bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren lassen. Es genügt eine formlose schriftliche Mitteilung von Name, Anschrift und Tätigkeit (Tagesmutter/-vater). Eine regelmäßige lebensmittelrechtliche Kontrolle der für die Kindertagspflege genutzten Privaträume einschließlich der Küche ergibt sich hieraus nicht. Hinweise zu den Anforderungen an die Küche und den Umgang mit Lebensmitteln und persönlicher Hygiene enthält unser Merkblatt.