04.01.2023: Neue Müllgebührenkalkulation

Frage

Guten Tag,
zu dem letzten "Kreisblick" S 10 > "Das haben wir beschlossen" betr. neue Abfallgebührensatzung interessiert mich wie es zu folgender Aussage bzw. Feststellung kommen kann:
"Aufgrund der guten Ergebnisse der GfA steigen die Müllgebühren nicht wie ursprüglich kalkuliert um 10%, sondern nur um knapp über 1%."
Es ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden gegen eine / diese "moderate" Erhöhung, deren Bescheid wir zwischenzeitlich erhalten haben.
Aber wie kann denn "ursprünglich" eine Erhöhung um 10% errechnet werden - und dies wird nun auch noch bekannt gegeben - um jetzt auf nur "knapp über 1%" zu kommen. Gibt es zu einem früheren Zeitpunk noch keine "belastbaren" Zahlen die eine einigermaßen vorhersehbare realitätsnahe Kalkulation zulassen ? Hat da irgend Jemand etwas nicht im Griff ? Oder ist die "moderate" Gebührenerhöhung nur eine politisch gewollte im Hinblick auf die Wahlen im kommenden Oktober ? Um in 4 Jahren dann wieder kräftig bzw. normal erhöhen zu können ?

Eine ehrliche Antwort darf wohl (nicht) erwartet werden.


Antwort
Sehr geehrter Herr Tilgner,

ich habe Ihre Nachricht erhalten.

Die Kalkulation der Abfallgebühren – welche immer einen 4-Jahres-Zeitraum umfasst – ist ein komplexes Verfahren, welches insg. mehrere Monate dauert (u.a. Prognose der Abfallmengen, Markterkundung für die Entsorgung, „Einpreisung“ gesetzlicher Änderungen wie z.B. die Umsetzung der Clean Vehicles Directive, usw.). Die Besonderheit bei der letzten Kalkulation für die Jahre ab 2023 lag darin, dass aufgrund der massiv und unerwartet gestiegenen Einnahmen der GfA im Bereich Stromerzeugung/-verkauf und Fernwärme die Müllverbrennungskosten deutlich gesenkt werden konnten bzw. aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sogar gesenkt werden mussten. Die Energiepreisentwicklung war zu Beginn der Kalkulation so noch nicht absehbar und wurde seitens der GfA mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2023 umgesetzt, was dann kurzfristig noch in die Gebührenkalkulation mit der deutlich geringeren Erhöhung der Müllgebühren aufgenommen wurde.

Wie sich die Abfallgebühren in 4 Jahren entwickeln werden, kann heute noch nicht prognostiziert werden. Weder die Entwicklungen auf den Energie- und Wertstoffmärkten auf der Einnahmeseite, noch die Kosten für die Entsorgung (wohl deutlich höher aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen neuen Antriebstechniken bei den Entsorgungsfahrzeugen sowie den Entwicklungen im Lohnbereich, weitere Umweltschutzauflagen, neue Taxonomievorgaben bzw. CO2-Abgabe) auf der Ausgabenseite können heute schon beziffert werden. Gesetzlich wäre dies auch nicht berücksichtigungsfähig, da es sich beim Abfallgebührenhaushalt um einen „in sich geschlossenen“ Sonderhaushalt handelt. Dies bedeutet, dass Mehreinnahmen in einer Kalkulationsperiode in der folgenden Kalkulation anzusetzen und vollständig „aufzuzehren“ sind bzw. Mindereinnahmen natürlich entsprechend „auszugleichen“ sind. Dies wird durch die zuständigen Kreisgremien (in welchen ja verschiedene Parteien vertreten sind) sowie externe Prüfungsorgane sichergestellt. Eine von Ihnen wohl unterstellte „wahltaktische“ Gebührenfestsetzung ist somit ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl