29.06.2021: Impfangebot an Schulen

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl

Ich bin sehr unangenehm Berührt von der Abfrage durch die Schule meiner Kinder.
Für mich gilt immer noch die Empfehlung der StiKo. Daher empfinde ich Ihr Schreiben als "Impfempfehlung" durch die Hintertür. Vermitteln Sie doch Eltern, sich nicht ständig informieren, den Eindruck, eine Impfung für Kinder ab 12 Jahren wäre problemlos möglich. Denn über die Einschätzung "Nutzen / Risiko" der StiKo wird in Ihrem Schreiben nichts erwähnt.
Ich bitte Sie, diese Art des Impfangebots an Schulen nochmals zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Landenberger


Antwort

Sehr geehrte Frau Landenberger,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Es trifft zu, dass eine Coronaschutzimpfung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (aktuell noch) durch die STIKO – ohne Vorlage von spezifischen Indikationen wie Vorerkrankungen oder nahestehenden Kontaktpersonen mit entsprechender Gefährdung; in diesen Fällen schon - nicht empfohlen ist. Der Impfstoff des Herstellers BioNTech ist jedoch ab 12 Jahren zugelassen und somit kann dieser – nach entsprechender Aufklärung und analog zur Verwendung von AstraZeneca oder Johnson&Johnson bei Personen unter 60 Jahren bzw. bei zahlreichen anderen verfügbaren Impfungen, wofür keine spezielle STIKO-Empfehlung vorliegt – verimpft werden.

Aus diesem Grund – und aufgrund von zahlreichen Anfragen und Bitten aus der Eltern- und Schülerschaft in den vergangenen Wochen – planen wir nun, auch für diese Altersgruppe ein freiwilliges Impfangebot anzubieten und somit die bereits bestehenden Impfmöglichkeiten bei den niedergelassenen Ärzte und in den impfenden Praxen zu ergänzen. Die aktuelle Abfrage bei den Schulen dient hier ausschließlich einer Bedarfsabschätzung für die weiteren Planungen und erfolgt – zumindest auf Kreisebene - auch unverbindlich und anonymisiert.

Eine Impfempfehlung ist mit der Abfrage nicht verbunden und vor jeder Impfung steht auch die – rechtlich vorgeschriebene - individuelle Aufklärung und Einwilligung; bei Kinder und Jugendlichen auch durch die Erziehungsberechtigten. Ihre Bedenken, dass „nicht ständig informierte Eltern“ hier ggf. keinen ausreichenden Informationsstand haben, sehe ich daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl