Gewerbe
Anschlusspflicht für Betriebe
Jeder Betrieb im Landkreis Dachau muss mit ausreichender Restmülltonne und Biotonne an die Kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Abfalltrennung und Entsorgung nach der Gewerbeabfallverordnung
Grundsätzlich besteht für verwertbare Abfälle eine Getrenntsammlungspflicht.
Folgende Abfälle müssen im Gewerbebetrieb getrennt gesammelt und befördert werden (in bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich):
- Papier, Pappe, Karton
- Glas
- Metalle
- Kunststoffe
- Holz
- Textilien
- Bioabfälle
- Produktionsspezifische Abfälle (z.B. bestimmte Kunststoff-Fraktionen, …)
Entsorgung von Verpackungen
Verkaufsverpackungen wie Milchtüten, Joghurtbecher, Kaffeeverpackungen etc. können über die Gelbe Tonne kostenlos entsorgt werden. Transportverpackungen müssen an den Lieferanten zurückgegeben oder über eine Fachfirma entsorgt werden. Transportverpackungen werden auf den Recyclinghöfen nicht angenommen.
Entsorgung von Bioabfällen und Speiseresten
Grundsätzlich müssen alle Bioabfälle in Betrieben getrennt erfasst werden. Bioabfälle können über die Biotonne des Landkreises entsorgt werden. Speisereste aus Kantinen, Gastronomie und Wohnheimen etc. müssen über eine Speiserestetonne (Fachfirma) oder über eine zugelassene Vergärungsanlage entsorgt werden. Metzgereien benötigen eine Konfiskattonne.
Entsorgungsnachweis
Für gewerbliche Anlieferungen beim Abfallheizkraftwerk Geiselbullach oder bei der Deponie Jedenhofen:
Für Anlieferungen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr ist ein Entsorgungsnachweis für Abfälle (EN/SN) erforderlich. Dieser ist entsprechend dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) zu erstellen und bedarf der elektronischen Zustimmung durch die GfA (Heizkraftwerk Geiselbullach) und einer behördlichen Bestätigung durch das LfU in Kulmbach (gebührenpflichtig, Bearbeitungszeit max. 4 Wochen), welche ebenfalls elektronisch erfolgt. Für die Anlieferung ist ein elektronischer Begleitschein erforderlich. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des LfU Bayern (geben Sie folgenden Suchbegriff ein: eANV).
Transportgenehmigung
Eine Transportgenehmigung benötigen nur Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle transportieren.
Mehrweg-Angebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés
Im Januar 2023 ist eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft getreten. Nach dieser sind die Gastronom*innen verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden.
- Für welche Verpackungen gilt die Mehrwegangebotspflicht?
- Bin ich betroffen?
- Was muss ich machen?
Diese und mehr Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Landesamt für Umwelt auf der nachfolgenden Seite.
Wir sind für Sie da
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Frau Antje Burger
Abfallberatung
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Frau Evelyn Langgartner
Abfallberatung
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Frau Barbara Mühlbauer-Talbi
Abfallberatung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Kommunale Abfallwirtschaft
Kopernikusstraße 24
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Spontanvorsprachen möglich und Termine nach Vereinbarung.