Geschützte Tiere

Geschützte Tiere im Landkreis Dachau

Im Landkreis Dachau leben zahlreiche Tierarten, die unter besonderem gesetzlichem Schutz stehen. Dazu zählen heimische Arten wie der Biber, geschützte Insekten wie Hornissen, deren Belange im Bereich der unteren Naturschutzbehörde liegen, sowie auch nicht heimische Tiere in privater Haltung.

Hier finden Sie kompakt die wichtigsten Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie den direkten Zugang zu unseren Online-Formularen.

Weitere Informationen und Merkblätter


Gebäude bewohnende Tierarten

Energiebewusste Bauweisen und Sanierungen, die aus Sicht des Klimaschutzes wichtig sind, können auf der anderen Seite allerdings zur Folge haben, dass verschiedene Gebäude bewohnende Tierarten, wie Fledermäuse, Schwalben und Mauersegler wichtige Wohnräume und Nischen verlieren, auf die sie angewiesen sind. Dies müsste nicht sein, denn zur Förderung dieser Arten gibt es heute Niststeine, die statt der Ziegel eingemauert und eingeputzt werden können. Zur Information der Bauherren wurde in einer gemeinschaftlichen Initiative das Merkblatt des Landesbundes für Vogelschutz, des Bund Naturschutzes und des Landratsamtes als untere Naturschutzbehörde herausgegeben, welches über die bestehenden Möglichkeiten zur Unterstützung dieser Arten im Zuge von Bauvorhaben informiert. Ein derartiger Niststein ist übrigens auch eine originelle Geschenkidee aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis für einen Häuslbauer ...

Tiergehege

Genehmigungspflicht

Die Errichtung, Erweiterung wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen sind der unteren Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus (§ 43 Abs. 3 BNatSchG) anzuzeigen. Sollte nach anderen Vorschriften eine Gestattung für die Errichtung, die Erweiterung oder den Betrieb des Tiergeheges erforderlich sein, trifft die für die anderweitige Gestattung zuständige Behörde die Entscheidung im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde.

Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere wild lebender Arten ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Als Tiergehege gelten auch Anlagen zur Haltung von Vögeln. Die Genehmigung wird auf Antrag durch die untere Naturschutzbehörde erteilt.

Voraussetzungen

Die untere Naturschutzbehörde kann Anordnungen treffen, um sicherzustellen, dass

  • eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie fachgerechte Betreuung erfolgen,
  • durch die Anlage weder der Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigt noch der Zugang zur freien Natur in unangemessener Weise eingeschränkt wird,
  • das Tiergehege so gesichert ist, dass die Tiere nicht entweichen können.

Artenschutzmaßnahmen im Landkreis

Im Landkreis Dachau werden insbesondere durch die im Kreisgebiet aktiven Naturschutzverbände und den Landschaftspflegeverband Dachau sowie durch den Landkreis Artenschutzmaßnahmen für eine Vielzahl gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten geleistet. Nachfolgend eine beispielhafte Auswahl dieser Arten mit weiterführenden Informationen hierzu. Artenschutzmaßnahmen können in der Regel über die einschlägigen Förderprogramme des Naturschutzes gefördert werden.

Weißstorch
Der Bund Naturschutz hat innerhalb des LSG Glonntal im Arnbacher Moos Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt ca. 6400 als Nahrungslebensraum für den Weißstorch erworben. Auf der Fläche wurde Oberboden abgeschoben und ein Feuchtbereich entwickelt. Die ökologische Aufwertung der Grundstücke dient neben dem Weißstorch auch anderen Vogelarten sowie dem Grasfrosch als Ablaichplatz. Der Erwerb der Fläche wurde vom Bayer. Naturschutzfond und dem Bezirk Oberbayern gefördert.

Amphibien
Im Landkreis werden vom Bund Naturschutz im Bereich stark befahrener Straßen an wichtigen Amphibien-Wanderwegen wie zwischen Stetten und Oberbachern, Ebersried und Weyern, Ramelsbach und Asbach Schutzzäune für Amphibien aufgebaut und betreut. Dadurch können jedes Jahr eine Vielzahl besonders geschützter Arten auf dem Weg zu und von ihren Laichplätzen vor dem Überfahren gerettet werden. Die Zahl der gesammelten Amphibien belegt die Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder der jeweiligen Ortsgruppen des Bund Naturschutzes. Die jährlichen Maßnahmen werden nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien gefördert.

Schmetterlinge
Der Landschaftspflegeverband Dachau pflegt im Landkreis wertvolle Moosflächen und Streuwiesenreste, die u.a. besondere Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte und seltene Schmetterlingsarten wie Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling, Baldrian Scheckenfalter, Blaukernauge, Brauner Feuerfalter, Goldene Acht, Mädesüß-Perlmuttfalter, Quendelbläuling, Randring-Perlmuttfalter, Rostbindiges Wiesenvögelein besitzen. Die nach den Landschaftspflege-und Naturparkrichtlinien geförderten Mahd- und Entbuschungsmaßnahmen kommen darüber hinaus einer Vielzahl weiterer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zugute.

Libellen
Im östlichen Dachauer Moos besteht das wohl größte Vorkommen der Helmazur-Jungfer in Bayern und eines der bedeutendsten Deutschlands und Westeuropas. Lebensraum sind hier die Gräben im Dachauer Moos mit ihrer besonderen Wasserqualität und –temperatur. Es handelt sich um eine Tierart nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie, deren großes Vorkommen im Dachauer Moos mit entscheidend für die Meldung der dortigen Gräben und Niedermoorstandorte als FFH-Gebietsvorschlag durch die Bayer. Staatsregierung nach Berlin und Brüssel war. Aufgrund des besonderen Verantwortung des Landkreises für diese Art und als Voraussetzung für die Umsetzung von gezielten Artenhilfsmaßnahmen hat der Landschaftspflegeverband eine Untersuchung über die Verbreitung dieser Art sowie die Lebensraumdefizite in Auftrag gegeben. Anhand dieser vom Bayer. Naturschutzfonds geförderten Untersuchung können Maßnahmen zur Bestandssicherung und Optimierung dieses Lebensraumes abgeleitet und ergriffen werden.

Fledermäuse
Fledermäuse gibt es seit über 50 Millionen Jahren. In Bayern sind 24 Arten heimisch, darunter der Abendsegler und die Zwergfledermaus, die auch im Landkreis vorkommen. In den letzten Jahrzehnten sind die Bestände sehr stark zurückgegangen. Einerseits durch Nahrungsmangel (z. B. Einsatz von Insektiziden), andererseits durch Verlust von Wohnquartiereen.

Durch gezielte Schutzmaßnahmen (Anbringen von Nistkästen an geeigneten Stellen, Verwendung spezieller Holzschutzmitteln bei Renovierungsarbeiten an Dachstühlen insbesondere bei Kirchen, Fördern von Jagdlebensräumen) wird versucht, die Populationen zu stabilisieren. Schutzmaßnahmen können grundsätzlich durch Landschaftspflegemittel finanziell unterstützt werden.

Eulen
Im Landkreis werden durch den Landesbund für Vogelschutz Nisthilfen für Schleier-Eulen betreut.

Orchideen
Der Landschaftspflegeverband pflegt zusammen mit dem Verein Arbeitskreis heimischer Orchideen im Bereich der Amperauen Orchideenstandorte. Darüber hinaus werden vom Landesbund für Vogelschutz und dem Landschaftspflegeverband verschiedenste Orchideenstandorte im Landkreis "betreut" und durch Mahd und Entbuschung gesichert. Dabei werden dort, wo die schützenswerten Pflanzengesellschaften gefährdet sind, auch gezielt Neophyten bekämpft. Die Maßnahmen werden nach den Landschaftspflege-Richtlinien gefördert.


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