Meldung geschützter Wirbeltiere
Der Schutz bedrohter Tierarten ist ein zentraler Bestandteil des Umwelt- und Naturschutzes im Landkreis Dachau.
Viele Wirbeltiere stehen unter besonderem oder strengem gesetzlichem Schutz, wie z. B. etwa Papageien, Landschildkröten, Riesenschlangen oder verschiedene Echsenarten. Um diese Arten wirksam zu erhalten und den Handel sowie die Haltung nachvollziehen zu können, besteht für geschützte Wirbeltiere eine gesetzliche Meldepflicht.
Sie sind zur Meldung bei der Unteren Naturschutzbehörde verpflichtet, wenn Sie ein solches Tier
- halten,
- neu erwerben,
- abgeben oder
- verloren haben.
Diese Meldung erfolgt einfach und bequem über unser Online-Formular. Dort können Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise direkt hochladen.
Meldung geschützter Wirbeltiere
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Meldung geschützter Wirbeltiere, benötigte Unterlagen und rechtliche Vorgaben.
FAQ – Geschützte Wirbeltiere
Welche Tiere sind meldepflichtig?
Meldepflichtig sind Wirbeltiere (z. B. Papageien, Landschildkröten, Riesenschlangen, viele Echsenarten) die zu den „besonders geschützten Arten“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung gehören.
Ob Ihre Art besonders bzw. streng geschützt ist, können Sie beispielsweise über die Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) prüfen.
Wer ist meine Ansprechstelle und wie melde ich mein Tier?
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dachau ist Artenschutzbehörde im Landkreis Dachau.
Die Anmeldung erfolgt bei uns über das Online-Formular Meldung geschützter Wirbeltiere. Dort können Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise bequem hochladen.
Wann muss ich ein geschütztes Wirbeltier melden?
Die Haltung ist spätestens innerhalb von 2 bis 4 Wochen zu melden.
Auch alle Bestandsänderungen (z. B. Kauf, Verkauf, Tausch, Schenkung, Nachzucht, Verlust, Tod, Halter- oder Standortwechsel) müssen jeweils zeitnah über das Online-Formular Meldung geschützter Wirbeltiere angezeigt werden.
Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?
In der Regel benötigen wir:
- Angaben zum Tier (Art/Unterart, Anzahl, Geschlecht – soweit bekannt, Geburtsjahr).
- Herkunftsnachweis (z. B. Kaufvertrag, Zuchtbescheinigung, Abgabebescheinigung).
- Bei streng geschützten Arten: Kopie oder Scan der EU Bescheinigung („CITES Bescheinigung“ / Vermarktungsgenehmigung).
- Angaben zur Kennzeichnung (z. B. Ringnummer, Transponder/Chip Nummer, Fotodokumentation bei nicht technisch kennzeichnungsfähigen Arten)
Wie muss mein Tier gekennzeichnet werden?
Viele besonders oder streng geschützte Wirbeltiere sind nach Artenschutzrecht kennzeichnungspflichtig (z. B. geschlossene Fußringe bei Vögeln, Mikrochip bei Reptilien oder Säugetieren).
Die Kennzeichnung muss eindeutig und dauerhaft sein und die in den Papieren (z. B. EU Bescheinigung, Herkunftsnachweis) angegebene Nummer wiedergeben.
Was ist CITES / EU Bescheinigung und wann brauche ich sie?
CITES ist das internationale Übereinkommen zum Handel mit gefährdeten Arten. In der EU wird es insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
Für viele streng geschützte Arten ist eine EU Bescheinigung (CITES Bescheinigung) erforderlich, wenn die Tiere verkauft, abgegeben oder zu Zuchtzwecken genutzt werden sollen.
Wo bekomme ich Informationen, ob meine Art geschützt ist?
Was passiert, wenn ich nicht melde oder keine Nachweise habe?
Verstöße gegen die Melde , Kennzeichnungs- oder Nachweispflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
In gravierenden Fällen kann das Tier eingezogen werden; zudem kann bei fehlenden Papieren die Vermarktung (Verkauf/Abgabe) dauerhaft untersagt werden.
Entstehen für die Meldung Gebühren?
Die Meldung selbst ist in vielen Kommunen gebührenfrei; für bestimmte Bescheinigungen (z. B. CITES) oder Amtshandlungen fallen jedoch Gebühren an.
Was muss ich sonst noch beachten?
- Die artgerechte Haltung und Versorgung richtet sich zusätzlich nach dem Tierschutzgesetz (Veterinäramt ).
- Sie müssen Ihre Tiere so halten, dass sie nicht entweichen können und keine Gefährdung für Menschen, andere Tiere oder die Umwelt darstellen.
- Bitte bewahren Sie alle Unterlagen (Kaufvertrag, EU Bescheinigungen, Ringe/Chip Nachweis) sorgfältig und dauerhaft auf.
Wir sind für Sie da
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Naturschutzbehörde
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.