Naturschutzwacht
Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Naturschutzwächter
Welche Aufgabe hat ein Naturschutzwächter?
Die Naturschutzwacht ist für die Untere Naturschutzbehörde eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie soll durch Aufklärung, Beratung und Information vor Ort auf den bewussten Umgang mit der Natur hinwirken und vorbeugend Verständnis für die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wecken. Die Akzeptanz der Naturschutzwacht in der Bevölkerung beruht insbesondere auf der persönlichen Glaubwürdigkeit, dem Engagement und dem Fachwissen ihrer Mitglieder und dem richtigen Umgang vor Ort. Zu den Aufgaben der Naturschutzwacht gehört die Betreuung der schützenswerten Naturbereiche. Dazu gehören die offiziell ausgewiesenen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile sowie amtlich kartierte Biotope. Aber auch in den übrigen Bereichen der freien Natur wird aktive Naturschutzarbeit durch Beobachtung der Natur und das Feststellen von Veränderungen, das Durchführen von Artenschutzmaßnahmen, die Dokumentation von Flora und Fauna und das Mitwirken beim Zustandekommen und der Kontrolle von Bewirtschaftungsvereinbarungen mit Landwirten, geleistet. Dabei muss auch ein wachsames Auge auf Umweltsünder gelegt werden. Bei Verstößen, wie z. B. wilden Müllablagerungen, unbefugtes Fahren und Parken in Schutzgebieten, Pflücken geschützter Pflanzen, Schwarzbauten oder Grillfesten und Zeltlagern in Schutzgebieten, aber auch z. B. bei Verunreinigung von Gewässern schreiten sie ein und verständigen das Landratsamt.
In den meisten Fällen gelingt es den Angehörigen der Naturschutzwacht, bei Verstößen gegen die Naturschutzbestimmungen durch ein sachliches Gespräch zu überzeugen. Wenn das nicht hilft, dann sind sie u. a. gesetzlich befugt, Umweltsünder anzuhalten, Personalien festzustellen, vom Platz zu verweisen und Gegenstände sicherzustellen.
Welche Voraussetzungen muss der Bewerber erfüllen?
Beim Landratsamt Dachau besteht die Naturschutzwacht seit 1981. Es sind immer wieder mal, z. B. durch Berufs- oder Wohnortwechsel, Stellen neu zu besetzen. Interessenten können sich gerne im Landratsamt Dachau informieren.
Ein Bewerber muss
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- gesundheitlich und zeitlich inder Lage sein, die Aufgabe wahrzunehmen,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- den Wohnsitz im Landkreis haben,
- die notwendigen Fach- und Rechtskenntnisse durch Teilnahme an drei Ausbildungskursen und einer anschließenden Prüfung nachweisen.
Welche Entschädigung gibt es?
In dem zugewiesenen Gebiet, das sich im Regelfall über drei Gemeindegebiete erstreckt, sind regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen. Je Einsatzstunde wird derzeit eine Aufwandsentschädigung von 9,00 €. (max. 35 Stunden/Monat) gezahlt.
Naturschutzwächter und deren Einsatzbereiche
Petershausen, Hilgertshausen-Tandern
Rainer Bergholz
Vertreter Herr Keller: Altomünster, Erdweg
Bergkirchen, Dachau, Karlsfeld
Frank Ehrhardt-Gudra
Vertreter Herr Spillmann: Dachau, Karlsfeld
Vierkirchen, Markt Indersdorf, Weichs
Christoph Hödl
Altomünster, Erdweg
Michael Keller
Vertreter Herr Bergholz: Petershausen, Hilgertshausen-Tandern
Haimhausen, Hebertshausen
Thomas Pilzweger
Vertreterin: Frau Karcher
Dachau, Karlsfeld
Reinhard Spillmann
Vertreter: Herr Ehrhardt-Gudra: Bergkirchen, Dachau, Karlsfeld
Röhrmoos, Weichs
Stefan Weißmüller
Vertreter: Herr Hödl: Vierkirchen, Markt Indersdorf, Weichs
Indersdorf, Schwabhausen
Albert Winterholler
Vertreter: Herr Hödl: Vierkirchen, Markt Indersdorf, Weichs
Odelzhausen, Pfaffenhofen a. d. Glonn, Sulzemoos
Lorenz Wittmann
Vertreter: Herr Keller: Altomünster, Erdweg
Wir sind für Sie da
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Frau Manuela Brand-Heinze
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Frau Jessica Pannwitt
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Frau Amadea Satzinger
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Naturschutzbehörde
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.