Wespen und Hornissen
Keine Angst vor Wespen und Hornissen – Ruhe bewahren hilft!
Wespen und Hornissen sind faszinierende, aber oft missverstandene Insekten. Sie erfüllen wichtige Aufgaben in der Natur, etwa bei der Bestäubung und der Regulation anderer Insektenarten. In den meisten Fällen sind sie harmlos, solange man ruhig bleibt und einige einfache Verhaltensregeln beachtet.
Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen, praktische Tipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zum richtigen Umgang mit Wespen und Hornissen. Oft lässt sich ein scheinbares Problem schon durch Beratung und umsichtiges Verhalten lösen.
In bestimmten Situationen, etwa bei Nestern in unmittelbarer Nähe von regelmäßig genutzten Türen oder Fenstern, bei kleinen Kindern oder bei Personen mit starker Insektengiftallergie, kann jedoch eine Gefährdung bestehen.
Wenn Sie in einem solchen Ausnahmefall Unterstützung benötigen, können Sie uns einfach über das Online-Meldeformular kontaktieren. Wir prüfen jede Meldung sorgfältig und helfen Ihnen, eine sichere und naturschutzgerechte Lösung zu finden.
Die Umsiedlung oder Entfernung von Nestern ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach fachlicher Einschätzung zulässig. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus.
Ich habe ein Nest am Haus oder im Rollladenkasten – was kann ich tun?
Bleiben Sie ruhig und halten Sie Abstand.
Viele Nester bestehen nur eine Saison; ab Herbst sterben die Völker, und leere Nester können im Winter entfernt werden. Eigene Bekämpfungsversuche (z. B. Besprühen, Verschließen von Öffnungen) sind verboten und gefährlich!
Bitte klären Sie zunächst die Art – z. B. mit Fotos oder einer Bestimmungs-App.
Wenden Sie sich an uns wenn:
- eine unmittelbare Gefährdung besteht (z. B. bei Allergikern, Nähe zu Wohnräumen oder kleinen Kindern) und
- es sich um Hornissen, Wildbienen oder Hummeln handelt.
Nutzen Sie dafür unser Meldeformular
FAQ's
Sind Wespen, Hornissen oder Bienen geschützt?
Ja. Alle wildlebenden Wespen- und Bienenarten stehen unter allgemeinem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG). Sie dürfen ohne vernünftigen Grund nicht gefangen, verletzt oder getötet und ihre Nester nicht zerstört oder entfernt werden.
Hornissen, alle Wildbienen (einschließlich Hummeln) sowie einige weitere Wespenarten sind zusätzlich besonders geschützt (§ 44 BNatSchG / Bundesartenschutzverordnung).
Wie unterscheiden sich Wespen, Hornissen und Bienen?
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Bienen: Bild in neuem Fenster öffnen
Eher gedrungener, gleichmäßig dicker Körper, deutlich behaart, meist braun gelblich
Bild: hansbenn © pixabay.com
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Hornissen: Bild in neuem Fenster öffnen
Sehen Wespen ähnlich, sind aber deutlich größer (ab 2,5 bis ca. 3,5 cm), braun mit gelben Streifen.
Bild: umsiedlungen © pixabay.com
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Wespen: Bild in neuem Fenster öffnen
Schlanker Körper mit typischer „Wespentaille“ (bis zu 1,5 cm groß), eher glatte Oberfläche, schwarz-gelb gestreift.
Bild: zebrahaus © pixabay.com
Wann können Wespen, Hornissen oder Bienen gefährlich werden?
Alle stechen nur zur Verteidigung, wenn sie sich bedroht fühlen oder ihr Nest geschützt wird.
- Bienen und Wildbienen: meist friedlich, viele Arten können die Haut kaum durchstechen.
- Wespen: vor allem Deutsche und Gemeine Wespe werden im Spätsommer lästig, Stiche sind schmerzhaft, aber meist harmlos.
- Hornissen: gelten als friedlich; ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe oder Biene.
Gefährlich sind Stiche im Mund Rachen Bereich und für Allergikerinnen und Allergiker.
Was mache ich bei einem Stich?
- Einstichstelle sofort kühlen (z. B. mit kaltem Tuch, Cool Pack).
- Auf Symptome achten: starke Schwellung, Atemnot, Übelkeit, Schwindel oder Kreislaufprobleme → ärztliche Hilfe aufsuchen
- Allergikerinnen und Allergiker sollten das ärztlich verordnete Notfallset stets mitführen und nach einem Stich sofort anwenden.
Wie erkenne ich Wildbienen oder Hornissennester?
- Wildbienen: kleine Einzelnester in Mauerritzen, Hohlräumen oder Nisthilfen („Insektenhotels“). Kein Schwarmflug.
- Hornissen: große, papierartige Nester in Hohlräumen (z. B. Dachboden, Baumhöhlen, Schuppen, Rollladenkästen). Ruhiger Ein und Ausflug.
Wer hilft bei einer notwendigen Umsiedlung oder Entfernung?
Erster Ansprechpartner sind wir als untere Naturschutzbehörde.
Wir prüfen, ob ein „vernünftiger Grund“ und eine artenschutzrechtliche Ausnahme vorliegt.
Bitte nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Meldeformular.
Bei Bedarf vermitteln wir den Kontakt zu geschulten Wespen- und Hornissenberatern.
Bei Wildbienen und Hummeln erfolgt ggf. eine Weiterleitung an die höhere Naturschutzbehörde.
Wie kann ich Wespen und Bienen unterstützen?
- Pflanzung von heimischen, ungefüllten Blütenpflanzen (z. B. Wildstauden, Kräuter wie Thymian, Salbei, Oregano, Lavendel).
- Bereitstellen von Nisthilfen für Wildbienen („Insektenhotels“) und offenen sandigen oder lehmigen Stellen im Garten.
- Eine flache Wasserstelle (mit Steinen oder Holzstücken als „Landebahn“) hilft Insekten beim Trinken, ohne zu ertrinken.
Wie verhalte ich mich richtig in der Nähe von Wespen, Hornissen und Bienen?
- Ruhig bleiben, nicht nach den Tieren schlagen
- Speisen und Getränke im Freien abdecken
- Nicht barfuß über blütenreiche Wiesen laufen
- Nester und Einfluglöcher nicht stören oder verstellen
Wir sind für Sie da
Herr Christian Reil
Verwaltung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Naturschutzbehörde
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.