Immissionsschutz

Unsere Themen

  • Beurteilung und Überwachung anzeigepflichtiger Anlagen
  • Überwachung von genehmigten und genehmigungsfreien Anlagen
  • Beurteilung von Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Erlass nachträglicher Anordnungen
  • Überwachung von Feuerungsanlagen (neben dem Bezirkskaminkehrer)
  • Vollzug der Störfallverordnung

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider (42. BImSchV)

Die Verordnung dient im Rahmen der Bertreiberverantwortung der Vermeidung des Legionellen-Wachstums in den Anlagen sowie der Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags in die Außenluft zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken.

Die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel gelten ab den 19. Juli 2018. Ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage binnen eines Monats nach Inbetriebnahme in der Web-Anwendung KaVKA-42.BV elektronisch vom Betreiber anzuzeigen. Zudem sind Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Anzeigen, Überprüfungen und Mitteilungen sind ausschließlich über diese Web-Anwendung elektronisch an das Landratsamt Dachau zu übermitteln.

Sollten im Rahmen der Eigenüberwachung und Dokumentation durch den Betreiber erhöhte Legionellenbefunde festgestellt werden, so sind diese dem Landratsamt Dachau über die Web-Anwendung zu melden. Anhand der angezeigten Anlagendaten können bei einem möglichen Legionellenausbruch dann schnellstmöglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die zuständige Behörde ergriffen werden.

Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Die Anforderungen zur Begrenzung der Schadstoffemissionen in der Luft aus mittelgroßen Feuerungsanlagen, d. h. genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Bereich von 1 MW bis weniger als 50 MW Feuerungswärmeleistung oder genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen im Bereich von weniger als 1 MW Feuerungswärmeleistung sowie Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen, sind in einer einzigen Verordnung (44. BImSchV) zusammengefasst und an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst worden. Die 44. BImSchV beinhaltet Emissionsgrenzwerte für die Schadstoffe Schwefeloxide (SO2), Stickoxide (NO2), Staub, Formaldehyd, Ammoniak (NH3), Gesamt-C (organische Kohlenstoffverbindung) und Vorgaben zu deren Messungen und Überwachungen.

Vor Inbetriebnahme sind im Rahmen der eigenverantwortlichen Dokumentation des Betreibers mittelgroße Feuerungsanlagen beim Landratsamt Dachau anzuzeigen. Bestehende Feuerungsanlagen im Sinne der Verordnung sind entsprechend bis zum 01.12.2023 beim Landratsamt Dachau anzuzeigen. Im Anlagenregister werden alle registrierten Feuerungsanlagen mit den in Anlage 1 der 44. BImSchV aufgelisteten Informationen geführt und veröffentlicht.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO: Bearbeitung von formlosen Anträgen im Zusammenhang mit genehmigungsbedürftigen Anlagen




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