Jörk Kohler ist neuer ehrenamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderung: Kreistag bestellt Schwerbehindertenvertreter für die Amtszeit 2026 bis 2030
Der Kreistag des Landkreises Dachau hat Jörk Kohler zum 1. August 2026 zum neuen ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestellt. Die Amtszeit dauert vier Jahre und endet am 31. Juli 2030.
Kohler verfügt über langjährige Erfahrung in der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und bringt umfassende Kenntnisse aus seiner Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter mit.
Der 59-jährige Jörk Kohler lebt seit 2016 in Dachau. über 25 Jahren war er im E.ON-Konzern tätig und engagierte sich dort seit vielen Jahren für die Belange schwerbehinderter Beschäftigter. Nun ist er in den Vorruhestand gegangen und möchte seine langjährige Erfahrung im sozialen Bereich und in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen künftig für den Landkreis Dachau einbringen. Sein Stellvertreter bleibt Markus Ludwig, der diese Rolle bereits in den letzten vier Jahren übernommen hatte.
„Mit Jörk Kohler gewinnt der Landkreis Dachau einen erfahrenen und engagierten Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Behinderung. Seine langjährige Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter und seine persönliche Erfahrung sind eine gute Grundlage für die neue ehrenamtliche Aufgabe“, so Landrat Stefan Löwl
Als ehrenamtlicher Beauftragter ist Kohler Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Er nimmt ihre Anliegen auf, bündelt und fördert die Belange von Menschen mit Behinderung und berät den Landkreis in Fragen der Gleichstellung und Barrierefreiheit. Darüber hinaus wirkt er bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen mit und steht im fachlichen Austausch mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden. Auch die Zusammenarbeit mit weiteren fachlich relevanten Institutionen und Gremien gehört zu seinen Aufgaben.
Jörk Kohler ist als Beauftragter für Menschen mit Behinderung in der Rudolf-Diesel-Straße 20, 85221 Dachau zu erreichen. Alle Infos auf der Webseite des Landratsamtes Dachau www.landratsamt-dachau.de
Hintergrund
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG). Ziel des Gesetzes ist es, die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, Benachteiligungen abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der ehrenamtliche Beauftragte bringt die Perspektiven von Menschen mit Behinderung in Politik und Verwaltung ein, macht auf bestehende Barrieren aufmerksam und unterstützt den Landkreis dabei, die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter voranzubringen.