Landkreis Dachau erinnert an Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Sie machen das Ortsbild im Landkreis attraktiver. Wachsen sie jedoch in den Bereich öffentlicher Verkehrsflächen hinein, können Bäume, Sträucher und Hecken die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 

Das Landratsamt Dachau weist deshalb darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Bepflanzung regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.
Überhängende Äste und zu hohe Hecken können die Sicht behindern, Verkehrszeichen verdecken und insbesondere Fußgänger und Radfahrer gefährden. Bei Regen oder Schneefall können Äste zudem weiter herabhängen und den Verkehrsraum zusätzlich einschränken. Ein regelmäßiger Rückschnitt ist daher ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Dabei muss über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern und über Geh- und Radwegen von mindestens 2,50 Metern gewährleistet sein. Der Bewuchs sollte entsprechend zurückgeschnitten werden, damit diese Höhen auch bei witterungsbedingtem Herabhängen von Ästen und Zweigen eingehalten werden. Neben Ästen können auch weit gewachsene Hecken oder Sträucher gefährliche Situationen verursachen.

Das Landratsamt Dachau bittet daher alle Grundstückseigentümer, den Bewuchs entlang öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege zeitnah zu überprüfen und erforderliche Rückschnittmaßnahmen umgehend vorzunehmen.
Regelmäßige Kontrollen helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. So leisten Grundstückseigentümer einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.