Neue Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und E-Tabakerhitzer seit 1. Juli
Kundinnen und Kunden können ab sofort ihre gebrauchten E‑Zigaretten und Tabakerhitzer nun überall dort kostenlos abgeben, wo diese Produkte verkauft werden – auch in kleinen Läden, Kiosken und Tankstellen.
Ein Neukauf ist dafür nicht nötig.
Denn seit dem 1. Juli gilt eine neue Regel: Wer Vapes verkauft, muss alte Vapes kostenlos zurücknehmen. Auch die Recyclinghöfe nehmen ausgediente Vapes und Tabakerhitzer an.
Viele Nutzer wissen nicht, dass in Einweg-Vapes und E-Tabakerhitzern neben elektronischen Bauteilen auch Lithium-Ionen-Akkus stecken, welche bei falscher Entsorgung Brände verursachen können. Eine Entsorgung über den Restmüll oder die Gelbe Tonne/den Gelben Sack ist daher nicht erlaubt. Die Rücknahmepflicht soll helfen, Brände zu verhindern.