Überschwemmungsgebiete im Landkreis

Informationen und Lagepläne zu nachfolgenden Überschwemmungsgebieten:

Gebiet entlang der Amper

Detailpläne

(die Dateien sind nicht barrierefrei)

Gebiet entlang des Ascherbaches und des Oberlaufes des Gröbenbaches

Detailpläne

Gebiet entlang des Ebersbaches

Detailpläne

Gebiet entlang der Glonn

Detailpläne

Gebiet entlang des Gröbenbaches

Gebiet entlang der Maisach


Detailpläne

Gebiet entlang des Schwebelbachs

Gebiet entlang des Webelsbaches

Gebiet entlang der Würm

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser per Rechtsverordnung festgesetzt. Die im Wasserhaushaltsgesetz und in der Überschwemmungsgebietsverordnung enthaltenen Auflagen müssen eingehalten werden.

Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete

Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser ermittelt und von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntmachung gelten die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen zunächst vorläufig - solange bis dieses Gebiet amtlich festgesetzt wurde. Für den Zeitpunkt zwischen vorläufiger Sicherung und Festsetzung gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren.

Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Umwelt

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.