Anträge in Papierform
Die Anträge können auch weiterhin in Papierform eingereicht werden.
Hierfür ist der Antrag mit allen Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung bei der zuständigen Behörde (siehe Tabelle unten) abzugeben. Anträge auf Genehmigungsfreistellung sowie isolierte Ausnahmen und Befreiungen sind zweifach einzureichen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Antragsunterlagen den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen und die bayernweit einheitlichen Vordrucke verwendet werden.
Bei welcher Behörde der Antrag einzureichen ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
| Name des Antrages | Antrag ist abzugeben bei |
| Bauantrag | Landratsamt Dachau |
| Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt Dachau |
| Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt Dachau |
| Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Gemeinde |
| Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan, sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften |
Gemeinde |
| Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) | Landratsamt Dachau |
| Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids |
Landratsamt Dachau |
| Baubeginnsanzeige | Landratsamt Dachau |
| Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt Dachau |
| Beseitigungsanzeige |
Landratsamt Dachau und Gemeinde |
| Abgrabungsantrag | Landratsamt Dachau |
| Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung | Gemeinde |
| Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt Dachau |
| Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht) | Landratsamt Dachau |
| Anzeige des Abgrabungsbeginns | Landratsamt Dachau |
| Nachreichung von Unterlagen | entsprechend des jeweiligen Antrages |
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