Anträge in Papierform

Die Anträge können auch weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Hierfür ist der Antrag mit allen Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung bei der zuständigen Behörde (siehe Tabelle unten) abzugeben. Anträge auf Genehmigungsfreistellung sowie isolierte Ausnahmen und Befreiungen sind zweifach einzureichen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Antragsunterlagen den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen und die bayernweit einheitlichen Vordrucke verwendet werden.

Bei welcher Behörde der Antrag einzureichen ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Name des Antrages Antrag ist abzugeben bei
Bauantrag Landratsamt Dachau
Antrag auf Vorbescheid Landratsamt Dachau
Antrag auf Teilbaugenehmigung Landratsamt Dachau
Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren Gemeinde
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan,
sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Gemeinde
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) Landratsamt Dachau
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung,
einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
Landratsamt Dachau
Baubeginnsanzeige Landratsamt Dachau
Anzeige der Nutzungsaufnahme Landratsamt Dachau
Beseitigungsanzeige

Landratsamt Dachau und Gemeinde

Abgrabungsantrag Landratsamt Dachau
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung Gemeinde
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung Landratsamt Dachau
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht) Landratsamt Dachau
Anzeige des Abgrabungsbeginns Landratsamt Dachau
Nachreichung von Unterlagen entsprechend des jeweiligen Antrages

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