Denkmalschutz

Ziel des Denkmalschutzes ist es, die wenigen noch erhaltenen Zeugnisse der Vergangenheit und unserer Vorfahren zu erhalten und unseren Nachkommen ein Bild der geschichtlichen Entwicklung unserer Heimat zu vermitteln. Der Eigentümer eines Denkmals trägt somit Verantwortung auch für die Allgemeinheit. Der überwiegende Teil der Baudenkmäler ist in der Denkmalliste verzeichnet.

Diese Liste kann online beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingesehen werden:

Der Landkreis Dachau gewährt für Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern ab einer überörtlichen Bedeutung in der Regel einen Zuschuss in Höhe von derzeit 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes. Die Bewilligung der Mittel des Landkreises steht unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Anträge für weitere Zuschüsse, wie z.B. vom Bezirk Oberbayern, vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege oder der Bayer. Landesstiftung sind im Landratsamt erhältlich.

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Die Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich geltend gemacht werden:


Formulare und Merkblätter

Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Maßnahmen an Baudenkmälern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bzw. eine Baugenehmigung notwendig ist, bevor mit deren Ausführung begonnen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei uns zu informieren.

  • Sollten für die beabsichtigte Maßnahme Zuschüsse beantragt werden, darf mit etwaigen Renovierungs- und sonstigen Baumaßnahmen an Baudenkmälern erst begonnen werden, wenn über die Zuschussanträge entschieden wurde oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn des jeweiligen Zuschussgebers vorliegt.


Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Bauleitplanung, Denkmalschutz, Wohnungsbau

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung