Reservierung Zeltlager Ainhofen

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Jugendfreizeitanlage interessieren!

Die Jugendfreizeitanlage in Ainhofen ist eine Einrichtung des Landkreises Dachau und dient der Gemeinschaft, Erholung und Freizeitgestaltung.

Die Anlage verfügt über 30 Schlafplätze: 22 Schlafplätze im Obergeschoss sowie zwei separate Betreuungszimmer mit je 2 Stockbetten im Anbau, einem Aufenthaltsraum mit integrierter Küche, WC und einem Duschbereich.

Eingetragene Vereine, Kindergärten und Schulen können auf dieser Seite Reservierungen vornehmen, eine Vermietung an Privatpersonen kann nicht vorgenommen werden.

Vereine im Landkreis pro Tag 100,00 € (Stand bis 31.12.2026)

Vereine außerhalb Landkreis Dachau pro Tag 150,00 € (Stand bis 31.12.2026)

Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Wir prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Allgemeine Informationen können Sie auch den aktuellen Nutzungsbedingungen entnehmen.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Die Jugendfreizeitanlage Ainhofen ist eine Einrichtung des Landkreises Dachau und dient dem Zweck der Jugendarbeit. Die Vermietung und Reservierung der Jugendfreizeitanlage erfolgt ausschließlich an organisierte Jugendgruppen mit der verantwortlichen Leitung, eingetragene Vereine, Kindergärten und Schulen. Dies wird durch das Sachgebiet für Gebäudemanagement des Landratsamtes Dachau vorgenommen.
  2. Auf der Jugendfreizeitanlage sind private Buchungen wie z. B. Feiern, Geburtstage etc. ausdrücklich untersagt. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingung erfolgt der Ausschluss der Buchung und von zukünftigen Nutzungen, und es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € festgesetzt.
  3. Ainhofen ist mit 30 Schlafplätzen ausgestattet (Obergeschoss 22 und Anbau 8). Diese maximale Auslastung ist zwingend einzuhalten und darf nicht überschritten werden. Des Weiteren ist sich nach den im Obergeschoss vorgegebenen / markierten Schlafplätzen zu richten, damit der vorgeschriebene Fluchtweg gegeben ist sowie die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Genaue Informationen sind dem ausgehängten Hinweis zu entnehmen.
    - Bei Nichteinhaltung ist eine erneute Buchung ausgeschlossen.
  4. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die am Gebäude, an den Räumen, an den Außenanlagen, den Einrichtungsgegenständen und am Vermögen des Vermieters durch die Benutzung oder im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen.
  5. Während des Nutzungszeitraum ist der Mieter eigenverantwortlich für Geld, Wertsachen, Garderobe u. a. sowie für alle mitgebrachten oder aufbewahrten Gegenstände des Benutzers, seiner Mitglieder/innen sowie sonstiger Personen. Es wird keine Haftung übernommen.
  6. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Anlage beim Verlassen ordnungsgemäß verschlossen ist und unbefugten Personen keinen Zutritt ermöglicht wird.
  7. Ansprechpartner vor Ort ist die Platzverwalterin, Frau Anette Lauer, Telefon 0171 7427571. Sie wird Ihnen bei vielen Fragen weiterhelfen können.
  8. Die Zufahrt zu dem Gebäude muss als Rettungsweg freigehalten werden.
  9. Den Schlüssel für die Anlage erhalten Sie von Frau Lauer. Bitte setzen Sie sich einige Tage vor dem Termin telefonisch mit ihr in Verbindung.
  10. Die Schlüsselübergabe am Anreisetag erfolgt um 11:00 Uhr, die Abnahme der Anlage erfolgt in einem gereinigten Zustand bis 10:00 Uhr.
  11. Bitte behandeln Sie das Haus und die Anlage pfleglich und halten Sie die Einrichtung sauber und bringen Sie Ihre Verbrauchsmaterialien wie Filtertüten, Geschirrtücher, Spülmittel und Schwämme sowie für eine Reinigung der Böden und Toiletten entsprechendes Reinigungsmittel und Equipment selber mit. Die Böden dürfen nicht mit Spülmittel gereinigt werden!

    Bei Abreise ist die Anlage in einem gereinigten Zustand zu verlassen, dies umfasst insbesondere:
    1. Reinigung aller benutzten Räume (fegen und nasswischen)
    2. Die Küche und Sanitärräume sind hygienisch zu reinigen, sowie die Hygienebehälter in den Damenkabinen, sowie die Mülleimer sind zu leeren
    3. Entsorgung von Müll gemäß den örtlichen Vorschriften.
      Bei Nichteinhaltung wird Ihnen der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt. 

Beschädigungen sind der Platzverwalterin zu melden. Auf dem gesamten Gelände der Jugendfreizeitanlage Ainhofen besteht absolutes Rauchverbot. Außerdem ist das Begehen des Obergeschosses mit Straßenschuhen verboten.

  1. Die Matratzen im Schlafbereich der Anlage sind mit Spannbetttüchern überzogen, die jedoch in erster Linie als Schutz gegen die Verschmutzung der Matratzen dienen. Daher bitten wir Sie, eigene Spannbetttücher mitzubringen und über die Matratze zu ziehen.
  2. Der Spielplatz im vorderen Teil des Gartens der Jugendfreizeitanlage ist zur gemeinsamen Nutzung mit den Anwohnern bestimmt. Wir bitten um ein friedliches Miteinander.
  3. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr herrscht Nachtruhe. Die Nähe des Dorfes Ainhofen verpflichtet zu besonderer Rücksichtnahme. Es verbietet sich deshalb nächtliche Streifzüge durch das Dorf zu unternehmen.
  4. Auf dem Zeltlagerplatz darf an der dafür vorgesehenen Stelle Feuer gemacht werden. Wenn Sie dort ein Lagerfeuer machen wollen, bringen Sie bitte Brennmaterial mit. Die Asche ist in die dafür vorgesehene Aschetonne zu entsorgen! Das Abholzen von Bäumen und Sträuchern auf dem Platz ist untersagt.
  5. Der angegrenzte Wald ist in Privatbesitz; auch dort sind das Fällen und die Beschädigungen von Bäumen verboten. Gefahr der Strafverfolgung! Bei Wanderungen oder Spielen im Wald ist darauf zu achten, dass alle Bauten oder Kennzeichnungen vollständig zurückgebaut werden und keine Reste und Beschädigungen zurückbleiben!
  6. Wir bitten Sie dringend dafür zu sorgen, dass die widerrechtliche Benutzung des in der Nähe gelegenen Schwimmbades unterbleibt.
  7. Nach Abschluss der Nutzung sorgt die Gruppenleitung dafür, dass die Anlage in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand verlassen und uns übergeben wird. Die Platzverwalterin nimmt die Anlage ab.
  8. Der Träger des Zeltplatzes kann bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeine Nutzungsverordnung ein Platzverbot gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen verhängen.

Die Jugendfreizeitanlage Ainhofen ist telefonisch unter dem Festnetzanschluss mit der Telefonnummer 08136 5509 zu erreichen.

Kosten

Alle ansässigen Vereine, Organisationen und Gruppen im Landkreis Dachau: pro Tag 100,00 €
Außerhalb des Landkreises Dachau: pro Tag 150,00 €

Mit Erhalt der Bestätigung zur Buchung besteht eine verpflichtende Reservierung.

Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Sollten Sie die Buchung bis 14 Tage vor Beginn nicht schriftlich stornieren, ist der volle Betrag fällig und ist nicht erstattungsfähig.

Jugendfreizeitanlage Ainhofen


Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Gebäudemanagement

Weiherweg 16, Nebengebäude
85221 Dachau

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr