Gewerberecht (allgemein)
Grundsätzlich muss ein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Im Landratsamt Dachau werden keine Gewerbe-, An-, Um- und Abmeldungen durchgeführt.
Für bestimmte Gewerbearten benötigt man darüber hinaus eine Erlaubnis, die vom Landratsamt Dachau erteilt wird. Dies gilt insbesondere für folgende Gewerbe:
Für einige Gewerbe benötigt man einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein Führungszeugnis. Beides erhält man bei der Wohnsitzgemeinde, kann dies seit kurzem aber unter bestimmten Voraussetzungen selber online beantragen.
Ihr Team der Wirtschaftsförderung
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Frau Katja Deml
Leiterin Stabsstelle
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Frau Aferdita Pfeifer
Wirtschaftsförderung
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Frau Ramona Neckar
Assistenz
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr